Fast ein wenig euphorisch
berichten Fachmedien, dass bereits mehr als 25.000 Anlageberater ihre Zulassung
zum Vertrieb von Kapitalanlagen nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung erhalten
hätten. Diese Zahl klingt im Hinblick auf die Zukunft des ungebundenen
Anlagevertriebs zunächst beruhigend. Doch ist sie es auch?
Hierzu muss man sich die
konkreten Zahlen, die das DIHK dankenswerter Weise regelmäßig veröffentlicht,
einmal genauer ansehen: Es ist richtig, dass mit Stand 5. Juli 2013 immerhin
25.305 Anlageberater ihre Zulassung nach § 34f Abs.1 Nr. 1 beantragt haben. Das
heißt, sie dürfen künftig Investmentfonds verkaufen. Glaubt man den offiziellen
Verlautbarungen, dann fallen in diese Statistik auch die Berater hinein, die
das Moratorium in Anspruch nahmen. Soll heißen: an dieser Zahl wird sich
offensichtlich nicht mehr viel ändern. So ganz sicher ist dies jedoch noch
nicht, denn man erhält unterschiedliche Aussagen durch die länderspezifischen
Zuordnungen.
Eine Größenordnung, wie
der ungebundene Anlagevertrieb künftig eingeschätzt werden kann, liegt damit
vor. Vermutlich hinzu kommen noch die Zahlen der Vermittler, die unter ein
Haftungsdach „geschlupft“ sind. 6800 Berater haben sich dabei die Erlaubnis für
den Vertrieb geschlossener Fonds geholt, 3459 dürfen sonstige Vermögensanlagen
vermitteln. Hierzu zählen beispielsweise Namensschuldverschreibungen,
Genussrechte, Anteile an Genossenschaften. Viele haben dabei die „Alte Hasen Regelung“
in Anspruch genommen.
Was ein wenig verwundert ist die positive
Einschätzung der Situation. Als PR-Mann ist man ja mit vielen wunderlichen
Aussagen konfrontiert und es ist einem (nahezu) keine menschliche Regung mehr
fremd. Aber - um das Beispiel der geschlossenen Fonds aufzugreifen – bei 6800
zugelassenen Anlageberatern noch von einer „Branche“ zu sprechen, fällt schon schwer.
Der AWD hatte seinerzeit beim Vertrieb der Drei-Länder-Fonds mehr
„Vermögensberater“ am Start. Nun gut, Firmengründer Carsten Maschmeyer
distanziert sich heute von diesem Geschäft, das ihn – unter anderem – einstmals
großgemacht hat. Denn von den eingeworbenen weit mehr als zwei Milliarden Euro
Eigenkapital ging auch ein gehöriger Teil an sein Hannoveraner Unternehmen. Zum
Vergleich: Der Verband Geschlossener Fonds, der jetzt Bundesverband Sachwerte
und Investmentvermögen heißt, verkündete für das erste Quartal dieses Jahres
einen Gesamtumsatz seiner Mitglieder von 459,1 Millionen Euro Eigenkapital.
Diese Umsätze wurden überwiegend durch Bankenmitarbeiter erzielt. Müssen wir da
noch ernsthaft weiterdiskutieren?
Die Bundesregierung und hier besonders die
„verbrauchernahen“ Institutionen haben mit dem Paragrafen 34f GeWo erreicht,
was sie wollten: eine straffe Regulierung der freien Vertriebe, als ob diese
alleine für die Fehler der Vergangenheit verantwortlich wären. Ob sich
hierdurch auch die Beratungsqualität am Bankschalter verbessert(?) – wir werden
sehen. Vorsichtiger sind auf jeden Fall alle geworden. Und das ist erst einmal
gut.
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