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Montag, 12. August 2013

Michael Oehme: § 34f - aktuelle Zahlen

Eine Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hatte Anfang Juni gezeigt, dass sich insgesamt 25.305 Berater als Finanzanlagenvermittler registrieren ließen. Finanzanlagenvermittler mussten sich nämlich bis 1. Juli um eine neue Zulassung für ihr Geschäft kümmern. Andernfalls dürfen sie ihre Kunden nicht mehr beraten oder ihnen Fonds verkaufen. Anfang Juli endete die Übergangsfrist, die seit Anfang dieses Jahres lief. Nun ist die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung auf über 30.000 gestiegen.  Eine Erlaubnis erhält nur, wer geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis vorlegen kann. Auch regelmäßige Prüfberichte sind künftig Pflicht.

Fast alle, nämlich 30.019 der 30.402 registrierten Vermittler, haben sich eine Erlaubnis für Investmentfonds besorgt. 8.258 verfügen zudem über eine Zulassung für geschlossene Fonds, 4.502 dürfen auch sonstige Vermögensanlagen verkaufen.

Freitag, 9. August 2013

(Immobilienbrief Nr. 301) Immobilienanleihen – Vom soliden und sicheren Investmentprodukt bis zum Etikettenschwindel ist alles vertreten



Immobilienbrief Nr. 301
Dieser Beitrag wurde mit Zustimmung der Verantwortlichen des Immobilienbriefes entnommen und darf hier veröffentlicht werden.

Univ.-Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, Steuerberater

  1. Teil: Immobilienanleihen – Vom soliden und sicheren Investmentprodukt bis zum Etikettenschwindel ist alles vertreten
Die Finanzierung von Immobilien- und erst recht von erst zu entwickelnden Projekten durch geschlossene Fonds gelingt inzwischen nur noch wenigen Initiatoren. Zu groß ist der Vertrauensschwund im Markt bei dieser Produktkategorie. Das neue Kapital­anlagegesetzbuch wird ohnehin kleine Anbieter, schon wegen des dann für geregelte Kapitalmarktprodukte zu betreibenden Aufwands, vom Markt verdrängen. Immo­bilienanleihen sind eine zeitgemäße Alternative. Manche Initiatoren geschlossener Fonds haben deshalb in den letzten Jahren auch das nach wie vor positive Image der Immobilie, die viele Anleger mit einem sicheren Investment in Verbindung bringen, genutzt, um Anleihen zu platzieren. Auch wenn eine Anleihe einen schuld­rechtlichen Anspruch auf Zahlung des Zinses und Rückzahlung des angelegten Geldes zu einem festen Zeitpunkt garantiert, sind Anleihen doch flexibel einsetzbar. Auch können sie vielfältig gestaltet werden, von Stufenzinsanleihen, Floating Rate Notes bis hin zu Nullkuponanleihen. Schließlich gibt es sogar inflationsgebundene Anleihen und Wandelanleihen. Bei letzteren hat der Emissionär das Recht, die Anleihe statt in Geld in Wertpapieren seines Unternehmens zurückzuzahlen.Betrachtet man die noch wenigen im Markt befindlichen Konzepte, so zeigen sich grundlegende Unterschiede. Manche Immobilienunternehmen ersetzen mit den Anleihegeldern nur das fehlende Eigenkapital. Das ist der Fall, wenn eine Bank für die Gewährung eines Kredites zur Errichtung oder zum Erwerb eines Bauwerkes die Unterlegung mit 25 oder 30 % Eigenkapital verlangt und die Initiatorin den Betrag mittels Anleihen einsammelt. Die Bank ist erstrangig besichert, die Anleihen erhalten lediglich eine zweitrangige grundpfandmäßige Sicherheit. Da Immobilien im Insolvenzfall selten mehr als 70 % des Verkehrswerts erbringen, fallen die Anleihe­gläubiger damit im Regelfall aus. Bei solchen Anleihen halte ich es für einen Etikettenschwindel, von Immobilienanleihen zu sprechen. Es handelt sich um „normale“ nachrangige Unternehmensanleihen, bei denen im Insolvenzfall das Risiko sogar höher ist als bei Unternehmen, bei denen kein Gläubiger eine grund­pfand­mäßige Sicherheit hat. Dann nämlich wird die Insolvenzmasse nach Befriedigung der Massegläubiger gleichmäßig verteilt. Ist die Bank hingegen durch Immobilien, die das einzig werthaltige Vermögensstück darstellen, vorrangig abgesichert, fließt der Ver­steigerungserlös im Insolvenzfall ausschließlich den Banken zu.Davon zu unterscheiden sind die seriösen Emissionäre. Sie arbeiten ausschließlich oder fast ausschließlich mit Eigenkapital und mit dem Kapital der Anleihezeichner. Sie legen sich im Emissionsprospekt auf ein Geschäftsmodell fest, sagen also in welcher Asset-Klasse Immobilien bis zu welchem Betrag des Verkehrswerts erworben werden, wo die Wertschöpfung liegt und welche Risiken der Anleger ein­geht. Die Bezeichnung „Immobilienanleihe“ verdient meiner Einschätzung nach eine Anleihe aber nur dann, wenn im Insolvenzfall die Zins- und Rückzahlungs­forderungen der Anleihezeichner so mit Grundpfandrechten abgesichert sind, dass tatsächlich jedenfalls der größte Teil des Geldes, an die Zeichner zurückfließt. Aus praktischen Gründen werden die Grundpfandrechte einem Treuhänder, mit genauer Zweckbestimmung (ausschließliche Verwendung zugunsten der Anleger im worst case) übertragen.Hier sind die Anleger zwar Fremdkapitalgeber, aber das Geld wird maßgeblich in ihrem wirtschaftlichen Interesse investiert, die entscheidende Philosophie gutes Anlagerprodukte: Der Anleger gibt Geld, damit der Anbieter primär des Anlegers Vermögen vermehrt und nicht, damit der Anbieter bei möglichst niedrigem Kupon seinen fehlenden Bankkredit ersetzen kann. Wenn keine Bank im Spiel ist, haben es die Anleihegläubiger zudem in der Hand, ob sie etwa in einem ungünstigen konjunkturellen Zeitpunkt an der Rückzahlung der Anleihen und der hierfür erforder­lichen Verwertung der Immobilien festhalten oder die Rückzahlung verschieben.Bislang hat sich die hier getroffene Unterscheidung zwischen Anleihen, die man zu Recht als Immobilienanleihen bezeichnet, weil sie werthaltig auf Immobilien besichert sind und Anleihen von Immobilienunternehmen, bei denen die Anleger nicht besser oder gar schlechter stehen als bei anderen Unternehmen, nicht durchgesetzt. Für die Beurteilung der Qualität des Investments unter Sicherheitsaspekten ist diese Unterscheidung allerdings unverzichtbar. Der Anleger sollte den genauen Weg seines Geldes verfolgen.

Fazit:Bei Mittelstandsanleihen und auch bei so mancher Immobilienanleihe befürchte ich, dass Zinsen über dem Marktniveau manchem Anleger den klaren Blick auf die Risiken verstellen. Für den Anleger ist bei einer Anleihe entscheidend, ob das Unternehmen in der Lage ist, Zins und Tilgung zu bedienen. Immobilienunternehmen per se, insbesondere wenn sie risikoreiche Investitionen durchführen, sind keinesfalls sicherer als produzierende und dienstleistende Unternehmen. Sicherheit hat der Anleger bei Immobilienunternehmen nur bei Besicherung der Anleihen durch werthaltige Grundpfandrechte. Nur solche Anleihen sollten seriöserweise als „Immobilien-Anleihen“ bezeichnet werden.





Mittwoch, 7. August 2013

(Immobilienbrief Nr. 300 ) Mittelstandsanlagen und Immobilienanleihen – Attraktive Chance oder Debakel wie beim Neuen Markt?



Immobilienbrief Nr. 300
Dieser Beitrag wurde mit Zustimmung der Verantwortlichen des Immobilienbriefes entnommen und darf hier veröffentlicht werden.


Univ.-Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, Steuerberater

Mittelstandsanlagen und Immobilienanleihen –
Attraktive Chance oder Debakel wie beim Neuen Markt?

  1. Teil: Börsennotierte Mittelstandsanleihen als neue Asset-Klasse

Die Krise des Neuen Marktes liegt gut 10 Jahre zurück. Vergessen scheint, dass der damaligen Euphorie der Verlust von Anlegergeldern in Milliardenhöhe gefolgt ist. Nachdem Banken bei der Kreditvergabe u.a. auch an mittelständische Unter­nehmen zunehmend zurückhaltender sind und bei fehlender Eigenkapital­unterlegung und Absicherung, manche Finanzierungen nicht mehr gewähren, scheinen Mittelstandsanleihen die neue Hoffnung zu sein. Seit gut drei Jahren konnten mehr als 80 Unternehmen Anleihen im Gesamtvolumen von mehr als 3,5 Milliarden Euro an den Börsen Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg/Hannover und München platzieren. Während so mancher offene Fonds an Bankschaltern um Kunden kämpft und geschlossene Fonds zum Teil über­haupt nicht mehr platziert werden können, werden Mittelstandsanleihen über Zig-Millionen Euro in wenigen Stunden platziert.

Die künstliche Absenkung der Zinsen, bewusst verursacht durch die Flutung der Märkte mit Geld seitens der US-amerikanischen Notenbank und der europäischen Zentralbank, bringt immer mehr institutionelle Anleger in einen wahren Notstand. Auf welchem Wege sollen z.B. Stiftungen noch die Erträge erzielen, die sie benötigen, um die laufenden Kosten und die Aufgaben, von denen sie sich nicht kurzfristig lösen können, zu erfüllen? Mittelstandsanleihen mit Zinsen zwischen 6 und 9 % scheinen hochwillkommen. Den für die Anlage auf Investorenseite Verantwortlichen reichen zum Teil Ratings mit BB ausreichend und dies, obwohl derartige Rating ein durchaus hohes Ausfallrisiko signalisieren.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich erachte gerade nach Auslaufen der ge­schlossenen Fonds bisheriger Prägung Anleihen als ein bewährtes und leicht verständliches Instrument zur Finanzierung auch mittelständischer Unternehmen. Das Geld ist flexibel ein­setz­bar und die Voraussetzungen der Börsenzulassung einschließlich der Prospektierung zwingen die emittierenden Unternehmen, ihre Unternehmensphilosophie offen zu legen. Sicherheit bringt dies den Anlegern aber nicht; denn durch einen Prospekt wird nicht die Qualität einer Kapitalanlage besser, sondern nur die Transparenz erhöht. Ist das Geld erst einmal „eingesammelt“, so können, wenn es keine sehr konkrete Zweckbindung gibt, die Manager mit dem Geld im Grunde machen, was sie wollen. Mit dem Geld wird also keineswegs zwingend ein zusätzliches ertragreiches Investment getätigt oder gar ein unternehmerisch neues Segment erschlossen. Zum Teil wird das Geld dringend sogar benötigt, um fällige, von der Bank nicht verlängerte Kredite, zurückzuführen, andere Gläubiger zu bedienen oder sonstige Verbindlichkeiten zu tilgen. Bei der Verwendung des Geldes sind die Manager freier als bei einem „Blindpool“, bei dem wenigstens die Art der Anlage­gegenstände und damit der ungefähre Weg, auf dem die versprochenen Zinsen und die für die Rückzahlung des Anlegergeldes benötigten Mittel erwirtschaftet werden sollen, feststeht.

Mittelstandsanleihen darf man bezüglich der Sicherheit auch nicht mit Anleihen von Großkonzernen verwechseln. Rechtlich gleichen sich die Anleihen zwar, faktisch freilich oftmals nicht. Die Deutsche Bank und nicht einmal die Commerzbank können derzeit faktisch in die Insolvenz gehen, denn hier greift der Staat rettend ein. Drohte einem großen deutschen Automobilhersteller einer Premiummarke die Insol­venz, so würde er von einem anderen aufgekauft. In dieser bevorzugten Situation befinden sich mittelständische Unternehmer nicht. Im Insolvenzfall ist das Geld der Anleger verloren. Selbst „nicht systemische“ große Unternehmen wie Philipp & Holzmann AG und Arcandor AG können insolvent werden, die Insolvenz mittelständischer Unternehmen interessiert die Politik ohnehin nicht.

Realistischer Weise muss sich der Anleger, sofern es sich nicht um Anleihen erst­klassiger Unternehmen handelt, die klare Frage stellen: Besteht die Bereitschaft, für 5% oder auch 8 % Zinsen den Verlust des eingesetzten Kapitals zu riskieren? Für mich gilt, dass auch solche Zinsen das Risiko des Vermögensverlustes nicht recht­fertigen. Oftmals in das Vermögen besser mit wenig Zinsen, dafür aber sicher angelegt als bei manchem mit BB gerateten Unternehmen zu 8 % mit allen Risiken.

Vor wenigen Jahren und noch ehe Mittelstandsanleihen an den Börsen Konjunktur hatten, begannen kleine und mittlere Immobilienunternehmen Immobilienanleihen zu emittieren. Die entscheidende Frage bei ihnen ist: Sind sie so konzipiert, dass dem Anleger im Insolvenzfall der Zugriff auf die Substanz der Immobilien möglich ist?
Oder ist das Wort „Anleihe“ Etikettenschwindel?

Dazu Teil 2 im nächsten Immobilienbrief.

Montag, 5. August 2013

Michael Oehme: Blutet die Europäische Zentralbank (EZB) uns Bürger aus?



Man kann es eigentlich nicht besser auf den Punkte bringen: "Wenn die Zinsen nicht bald wieder auf ein marktgerechtes Niveau steigen, entsteht ein riesiges Folgeproblem: große Lücken in der privaten Altersversorgung der künftigen Rentner. Das ist ein harter Preis für die Niedrigzinspolitik der EZB" (zitiert aus der Fachzeitschrift Kurs). Wer dies sagt, ist niemand Geringeres als Dr. Alexander Erdland, der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Mann hat Recht. Die Niedrigzinspolitik verhindert derzeit marktangemessene Verzinsungen – ein Dilemma, das der Wirtschaft schadet, die Bundesrepublik aber gleichzeitig von Milliardenschulden befreit. Kurs: "dem GDV zufolge verzeichneten allein in 2012 die Lebensversicherer für ihre Kunden zinsbedingte Mindereinnahmen von vier Milliarden Euro." Die Versicherungswirtschaft, die größtenteils nur in sichere Anleihen und Wertpapiere investieren darf, steht derzeit vor der Frage, wie sie überhaupt noch angemessene Verzinsungen für ihre Versicherten erzielen soll. 

Freitag, 2. August 2013

Michael Oehme: Wie steht die Bundesregierung zum Solarmarkt?


Der Solarbranche steht das Wasser bis zum Hals. Solon und Q-Cells haben Konkurs angemeldet. Bosch und Siemens ihren Ausstieg aus dem Markt mit der kristallinen Photovoltaik verkündet. Der Betriebsrat der Bosch-Tochter Solar Energy AG hat seinen ganzen Brass und Frust in einem in einem offenen Brief zum Ausdruck gebracht. Die Ironie: Vor gut vier Jahren, also ebenfalls vor der Bundestagswahl, war Merkel zur Grundsteinlegung des Werkes in Arnstadt, Thüringen erschienen, lobte die Zukunftsfähigkeit der deutschen Solarindustrie und begrüßte die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Heute hört sich die Kanzlerin ganz anders an: Sie kritisiert die Folgen der Energietrendwende, die auf den Schultern der Bürger ausgetragen würde und will unter anderem die Solarindustrie nach der Bundestagswahl stärker an den Kosten des Ausbaus der benötigten Infrastruktur beteiligen. Dass zudem die Einspeisevergütungen für Ökostrom seit Jahren zurückgeschraubt werden, ist ausreichend bekannt. Und da gleichzeitig chinesische Billiganbieter den deutschen Solarmarkt mit Dumpingpreisen überfluten, hierdurch deutlich mehr Angebot schaffen als Nachfrage besteht, fühlt sich die hiesige Industrie wie mit dem Rücken an der Wand. Die Folge: Zum Jahresende will Bosch aus dem Solargeschäft aussteigen, 3000 Arbeitsplätze, überwiegend in Thüringen, stehen auf dem Spiel. Andere könnten folgen, so nicht schon geschehen. 

Strafzölle sollten das Debakel verringern. Doch die aufgeworfene Diskussion um die Strafzölle für chinesische Importe fand nicht durchweg und branchenweit Zustimmung. Auch nicht in der Politik, zumal man Nachteile für den sonstigen Handel mit China fürchtete. Nun hat die EU einen Entschluss gefasst, der mit China bereits sanktioniert ist: Die umstrittenen Strafzölle sind vom Tisch. Im Gegenzug hat sich die EU-Kommission mit China auf Mindestpreise von 56 Cent je Watt sowie eine Mengenbegrenzung für die Importe verständigt. Strafzölle werden dann fällig, wenn diese Vereinbarungen verletzt werden. In den kommenden Tagen wollen die europäischen Behörden diese Einigung offiziell beschließen und weitere Details benennen. Den Mitarbeitern bei der Bosch Solar Energy AG wird dies vermutlich nicht mehr helfen. 

Mittwoch, 31. Juli 2013

Michael Oehme: Deutsche Wirtschaft wächst

Laut DIW wird die deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal deutlich an Fahrt gewinnen. Wie die Berliner Ökonomen mitteilten, zeigt das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für das zweite Quartal nämlich ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 Prozent im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2013 an. Bislang hatte das DIW ein Plus von 0,4 Prozent vorhergesagt. Im ersten Quartal hatte das Wachstum bei mageren 0,1 Prozent gelegen. Es scheint zunächst deutlich bergauf gehen: "Die Industrieproduktion wurde merklich ausgeweitet und von den winterbedingten Ausfällen in der Bauwirtschaft bereits einiges nachgeholt", heißt es in der DIW-Mitteilung. Allerdings gehen die Forscher davon aus, dass die Wirtschaft im weiteren Jahresverlauf wieder etwas an Schwung verliert. "Entscheidend für ein kräftiges Wachstum sind die Investitionen." Diese seien im Zuge der eingetrübten Absatzperspektiven seit anderthalb Jahren rückläufig.

Montag, 29. Juli 2013

Michael Oehme: Apple an den Pranger gestellt – miese Arbeitsbedingungen und Misshandlung?

 
Apple hat von Zeit zu Zeit mit Imageproblemen zu kämpfen: Nun haben Aktivisten skandalöse Arbeitsbedingungen bei einem weiteren großen Zulieferer von Apple in China angeprangert. Der Vorwurf gegen den taiwanesischen Auftragsfertiger Pegatron ist schwerwiegend: in drei Fabriken sollen schwere Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorliegen. Es werden ausufernde Überstunden, Vertragsverletzungen, Billiglöhne, Arbeit von Minderjährigen, Misshandlung durch Manager sowie Umweltverschmutzung in China beklagt. Die Zustände am Arbeitsplatz und in Unterkünften seien schlecht. Es gebe Besorgnisse über Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter.

Der Hauptzulieferer Foxconn hatte der Computer-, iPhone- und iPad-Produzent mit Sitz im kalifornischen Cupertino zunehmend Aufträge an Pegatron vergeben. In einer Reaktion versicherte Pegatron-Chef Jason Cheng, den Vorwürfen nachgehen und eventuelle Verstöße gegen chinesisches Arbeitsrecht oder eigene Standards beheben zu wollen. Auch Apple teilte mit, der Konzern fühle sich "sicheren und gerechten Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette" verpflichtet. Vorwürfe würden untersucht und keine Abweichungen vom Verhaltenskodex zugelassen werden.