Eine Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hatte
Anfang Juni gezeigt, dass sich insgesamt 25.305 Berater als Finanzanlagenvermittler
registrieren ließen. Finanzanlagenvermittler mussten sich nämlich bis 1. Juli
um eine neue Zulassung für ihr Geschäft kümmern. Andernfalls dürfen sie ihre
Kunden nicht mehr beraten oder ihnen Fonds verkaufen. Anfang Juli endete die
Übergangsfrist, die seit Anfang dieses Jahres lief. Nun ist die Zahl
der registrierten Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung auf
über 30.000 gestiegen. Eine Erlaubnis erhält nur, wer
geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen
Sachkundenachweis vorlegen kann. Auch regelmäßige Prüfberichte sind künftig
Pflicht.
Montag, 12. August 2013
Michael Oehme: § 34f - aktuelle Zahlen
Freitag, 9. August 2013
(Immobilienbrief Nr. 301) Immobilienanleihen – Vom soliden und sicheren Investmentprodukt bis zum Etikettenschwindel ist alles vertreten
Immobilienbrief
Nr. 301
Dieser
Beitrag wurde mit Zustimmung der Verantwortlichen des Immobilienbriefes
entnommen und darf hier veröffentlicht werden.
Univ.-Prof.
Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, Steuerberater
- Teil: Immobilienanleihen – Vom soliden und sicheren Investmentprodukt bis zum Etikettenschwindel ist alles vertreten
Die Finanzierung von Immobilien- und
erst recht von erst zu entwickelnden Projekten durch geschlossene Fonds gelingt
inzwischen nur noch wenigen Initiatoren. Zu groß ist der Vertrauensschwund im
Markt bei dieser Produktkategorie. Das neue Kapitalanlagegesetzbuch wird
ohnehin kleine Anbieter, schon wegen des dann für geregelte
Kapitalmarktprodukte zu betreibenden Aufwands, vom Markt verdrängen. Immobilienanleihen
sind eine zeitgemäße Alternative. Manche Initiatoren geschlossener Fonds haben deshalb
in den letzten Jahren auch das nach wie vor positive Image der Immobilie, die
viele Anleger mit einem sicheren Investment in Verbindung bringen, genutzt, um
Anleihen zu platzieren. Auch wenn eine Anleihe einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Zahlung des Zinses und Rückzahlung des angelegten Geldes zu einem
festen Zeitpunkt garantiert, sind Anleihen doch flexibel einsetzbar. Auch können
sie vielfältig gestaltet werden, von Stufenzinsanleihen, Floating Rate Notes
bis hin zu Nullkuponanleihen. Schließlich gibt es sogar inflationsgebundene
Anleihen und Wandelanleihen. Bei letzteren hat der Emissionär das Recht, die
Anleihe statt in Geld in Wertpapieren seines Unternehmens zurückzuzahlen.Betrachtet man die noch wenigen im
Markt befindlichen Konzepte, so zeigen sich grundlegende Unterschiede. Manche
Immobilienunternehmen ersetzen mit den Anleihegeldern nur das fehlende
Eigenkapital. Das ist der Fall, wenn eine Bank für die Gewährung eines Kredites
zur Errichtung oder zum Erwerb eines Bauwerkes die Unterlegung mit 25 oder 30 %
Eigenkapital verlangt und die Initiatorin den Betrag mittels Anleihen einsammelt.
Die Bank ist erstrangig besichert, die Anleihen erhalten lediglich eine
zweitrangige grundpfandmäßige Sicherheit. Da Immobilien im Insolvenzfall selten
mehr als 70 % des Verkehrswerts erbringen, fallen die Anleihegläubiger damit
im Regelfall aus. Bei solchen Anleihen halte ich es für einen
Etikettenschwindel, von Immobilienanleihen zu sprechen. Es handelt sich um „normale“
nachrangige Unternehmensanleihen, bei denen im Insolvenzfall das Risiko sogar
höher ist als bei Unternehmen, bei denen kein Gläubiger eine grundpfandmäßige
Sicherheit hat. Dann nämlich wird die Insolvenzmasse nach Befriedigung der
Massegläubiger gleichmäßig verteilt. Ist die Bank hingegen durch Immobilien,
die das einzig werthaltige Vermögensstück darstellen, vorrangig abgesichert,
fließt der Versteigerungserlös im Insolvenzfall ausschließlich den Banken zu.Davon zu unterscheiden sind die
seriösen Emissionäre. Sie arbeiten ausschließlich oder fast ausschließlich mit
Eigenkapital und mit dem Kapital der Anleihezeichner. Sie legen sich im Emissionsprospekt
auf ein Geschäftsmodell fest, sagen also in welcher Asset-Klasse Immobilien bis
zu welchem Betrag des Verkehrswerts erworben werden, wo die Wertschöpfung liegt
und welche Risiken der Anleger eingeht. Die Bezeichnung „Immobilienanleihe“
verdient meiner Einschätzung nach eine Anleihe aber nur dann, wenn im
Insolvenzfall die Zins- und Rückzahlungsforderungen der Anleihezeichner so mit
Grundpfandrechten abgesichert sind, dass tatsächlich jedenfalls der größte Teil
des Geldes, an die Zeichner zurückfließt. Aus praktischen Gründen werden die
Grundpfandrechte einem Treuhänder, mit genauer Zweckbestimmung (ausschließliche
Verwendung zugunsten der Anleger im worst case) übertragen.Hier sind die Anleger zwar
Fremdkapitalgeber, aber das Geld wird maßgeblich in ihrem wirtschaftlichen
Interesse investiert, die entscheidende Philosophie gutes Anlagerprodukte: Der
Anleger gibt Geld, damit der Anbieter primär des Anlegers Vermögen vermehrt und
nicht, damit der Anbieter bei möglichst niedrigem Kupon seinen fehlenden
Bankkredit ersetzen kann. Wenn keine Bank im Spiel ist, haben es die
Anleihegläubiger zudem in der Hand, ob sie etwa in einem ungünstigen
konjunkturellen Zeitpunkt an der Rückzahlung der Anleihen und der hierfür
erforderlichen Verwertung der Immobilien festhalten oder die Rückzahlung
verschieben.Bislang hat sich die hier getroffene
Unterscheidung zwischen Anleihen, die man zu Recht als Immobilienanleihen
bezeichnet, weil sie werthaltig auf Immobilien besichert sind und Anleihen von
Immobilienunternehmen, bei denen die Anleger nicht besser oder gar schlechter
stehen als bei anderen Unternehmen, nicht durchgesetzt. Für die Beurteilung der
Qualität des Investments unter Sicherheitsaspekten ist diese Unterscheidung
allerdings unverzichtbar. Der Anleger sollte den genauen Weg seines Geldes
verfolgen.
Fazit:Bei Mittelstandsanleihen und auch bei
so mancher Immobilienanleihe befürchte ich, dass Zinsen über dem Marktniveau
manchem Anleger den klaren Blick auf die Risiken verstellen. Für den Anleger
ist bei einer Anleihe entscheidend, ob das Unternehmen in der Lage ist, Zins
und Tilgung zu bedienen. Immobilienunternehmen per se, insbesondere wenn sie
risikoreiche Investitionen durchführen, sind keinesfalls sicherer als
produzierende und dienstleistende Unternehmen. Sicherheit hat der Anleger bei
Immobilienunternehmen nur bei Besicherung der Anleihen durch werthaltige
Grundpfandrechte. Nur solche Anleihen sollten seriöserweise als
„Immobilien-Anleihen“ bezeichnet werden.
Mittwoch, 7. August 2013
(Immobilienbrief Nr. 300 ) Mittelstandsanlagen und Immobilienanleihen – Attraktive Chance oder Debakel wie beim Neuen Markt?
Immobilienbrief
Nr. 300
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Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, Steuerberater
Mittelstandsanlagen
und Immobilienanleihen –
Attraktive Chance oder Debakel wie beim Neuen Markt?
Attraktive Chance oder Debakel wie beim Neuen Markt?
- Teil: Börsennotierte Mittelstandsanleihen als neue Asset-Klasse
Die Krise des Neuen Marktes liegt gut
10 Jahre zurück. Vergessen scheint, dass der damaligen Euphorie der Verlust von
Anlegergeldern in Milliardenhöhe gefolgt ist. Nachdem Banken bei der
Kreditvergabe u.a. auch an mittelständische Unternehmen zunehmend
zurückhaltender sind und bei fehlender Eigenkapitalunterlegung und Absicherung,
manche Finanzierungen nicht mehr gewähren, scheinen Mittelstandsanleihen die
neue Hoffnung zu sein. Seit gut drei Jahren konnten mehr als 80 Unternehmen Anleihen
im Gesamtvolumen von mehr als 3,5 Milliarden Euro an den Börsen Stuttgart,
Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg/Hannover und München platzieren. Während so
mancher offene Fonds an Bankschaltern um Kunden kämpft und geschlossene Fonds
zum Teil überhaupt nicht mehr platziert werden können, werden Mittelstandsanleihen
über Zig-Millionen Euro in wenigen Stunden platziert.
Die künstliche Absenkung der Zinsen,
bewusst verursacht durch die Flutung der Märkte mit Geld seitens der
US-amerikanischen Notenbank und der europäischen Zentralbank, bringt immer mehr
institutionelle Anleger in einen wahren Notstand. Auf welchem Wege sollen z.B. Stiftungen
noch die Erträge erzielen, die sie benötigen, um die laufenden Kosten und die
Aufgaben, von denen sie sich nicht kurzfristig lösen können, zu erfüllen?
Mittelstandsanleihen mit Zinsen zwischen 6 und 9 % scheinen hochwillkommen. Den
für die Anlage auf Investorenseite Verantwortlichen reichen zum Teil Ratings mit
BB ausreichend und dies, obwohl derartige Rating ein durchaus hohes
Ausfallrisiko signalisieren.
Um nicht falsch verstanden zu werden:
Ich erachte gerade nach Auslaufen der geschlossenen Fonds bisheriger Prägung Anleihen
als ein bewährtes und leicht verständliches Instrument zur Finanzierung auch
mittelständischer Unternehmen. Das Geld ist flexibel einsetzbar und die Voraussetzungen
der Börsenzulassung einschließlich der Prospektierung zwingen die emittierenden
Unternehmen, ihre Unternehmensphilosophie offen zu legen. Sicherheit bringt
dies den Anlegern aber nicht; denn durch einen Prospekt wird nicht die Qualität
einer Kapitalanlage besser, sondern nur die Transparenz erhöht. Ist das Geld
erst einmal „eingesammelt“, so können, wenn es keine sehr konkrete Zweckbindung
gibt, die Manager mit dem Geld im Grunde machen, was sie wollen. Mit dem Geld wird
also keineswegs zwingend ein zusätzliches ertragreiches Investment getätigt
oder gar ein unternehmerisch neues Segment erschlossen. Zum Teil wird das Geld dringend
sogar benötigt, um fällige, von der Bank nicht verlängerte Kredite, zurückzuführen,
andere Gläubiger zu bedienen oder sonstige Verbindlichkeiten zu tilgen. Bei der
Verwendung des Geldes sind die Manager freier als bei einem „Blindpool“, bei
dem wenigstens die Art der Anlagegegenstände und damit der ungefähre Weg, auf
dem die versprochenen Zinsen und die für die Rückzahlung des Anlegergeldes
benötigten Mittel erwirtschaftet werden sollen, feststeht.
Mittelstandsanleihen darf man bezüglich
der Sicherheit auch nicht mit Anleihen von Großkonzernen verwechseln. Rechtlich
gleichen sich die Anleihen zwar, faktisch freilich oftmals nicht. Die Deutsche
Bank und nicht einmal die Commerzbank können derzeit faktisch in die Insolvenz
gehen, denn hier greift der Staat rettend ein. Drohte einem großen deutschen
Automobilhersteller einer Premiummarke die Insolvenz, so würde er von einem
anderen aufgekauft. In dieser bevorzugten Situation befinden sich
mittelständische Unternehmer nicht. Im Insolvenzfall ist das Geld der Anleger
verloren. Selbst „nicht systemische“ große Unternehmen wie Philipp &
Holzmann AG und Arcandor AG können insolvent werden, die Insolvenz
mittelständischer Unternehmen interessiert die Politik ohnehin nicht.
Realistischer Weise muss sich der
Anleger, sofern es sich nicht um Anleihen erstklassiger Unternehmen handelt,
die klare Frage stellen: Besteht die Bereitschaft, für 5% oder auch 8 %
Zinsen den Verlust des eingesetzten Kapitals zu riskieren? Für mich gilt, dass
auch solche Zinsen das Risiko des Vermögensverlustes nicht rechtfertigen. Oftmals
in das Vermögen besser mit wenig Zinsen, dafür aber sicher angelegt als bei manchem
mit BB gerateten Unternehmen zu 8 % mit allen Risiken.
Vor wenigen Jahren und noch ehe
Mittelstandsanleihen an den Börsen Konjunktur hatten, begannen kleine und
mittlere Immobilienunternehmen Immobilienanleihen zu emittieren. Die entscheidende
Frage bei ihnen ist: Sind sie so konzipiert, dass dem Anleger im Insolvenzfall der
Zugriff auf die Substanz der Immobilien möglich ist?
Oder ist das Wort „Anleihe“ Etikettenschwindel?
Oder ist das Wort „Anleihe“ Etikettenschwindel?
Dazu Teil 2 im nächsten
Immobilienbrief.
Montag, 5. August 2013
Michael Oehme: Blutet die Europäische Zentralbank (EZB) uns Bürger aus?
Man kann es eigentlich
nicht besser auf den Punkte bringen: "Wenn die Zinsen nicht bald wieder
auf ein marktgerechtes Niveau steigen, entsteht ein riesiges Folgeproblem:
große Lücken in der privaten Altersversorgung der künftigen Rentner. Das ist
ein harter Preis für die Niedrigzinspolitik der EZB" (zitiert aus der
Fachzeitschrift Kurs). Wer dies sagt, ist niemand Geringeres als Dr. Alexander
Erdland, der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Der Mann hat Recht. Die Niedrigzinspolitik
verhindert derzeit marktangemessene Verzinsungen – ein Dilemma, das der Wirtschaft
schadet, die Bundesrepublik aber gleichzeitig von Milliardenschulden befreit.
Kurs: "dem GDV zufolge verzeichneten allein in 2012 die Lebensversicherer
für ihre Kunden zinsbedingte Mindereinnahmen von vier Milliarden Euro."
Die Versicherungswirtschaft, die größtenteils nur in sichere Anleihen und
Wertpapiere investieren darf, steht derzeit vor der Frage, wie sie überhaupt
noch angemessene Verzinsungen für ihre Versicherten erzielen soll.
Freitag, 2. August 2013
Michael Oehme: Wie steht die Bundesregierung zum Solarmarkt?
Der Solarbranche steht
das Wasser bis zum Hals. Solon und Q-Cells haben Konkurs angemeldet. Bosch und
Siemens ihren Ausstieg aus dem Markt mit der kristallinen Photovoltaik
verkündet. Der Betriebsrat der Bosch-Tochter Solar Energy AG hat seinen ganzen
Brass und Frust in einem in einem offenen Brief zum Ausdruck gebracht. Die
Ironie: Vor gut vier Jahren, also ebenfalls vor der Bundestagswahl, war Merkel
zur Grundsteinlegung des Werkes in Arnstadt, Thüringen erschienen, lobte die Zukunftsfähigkeit
der deutschen Solarindustrie und begrüßte die Schaffung
neuer Arbeitsplätze. Heute hört sich die Kanzlerin ganz anders an: Sie
kritisiert die Folgen der Energietrendwende, die auf den Schultern der Bürger
ausgetragen würde und will unter anderem die Solarindustrie nach der
Bundestagswahl stärker an den Kosten des Ausbaus der benötigten Infrastruktur
beteiligen. Dass zudem die Einspeisevergütungen für Ökostrom seit Jahren
zurückgeschraubt werden, ist ausreichend bekannt. Und da gleichzeitig
chinesische Billiganbieter den deutschen Solarmarkt mit Dumpingpreisen
überfluten, hierdurch deutlich mehr Angebot schaffen als Nachfrage besteht, fühlt
sich die hiesige Industrie wie mit dem Rücken an der Wand. Die Folge: Zum
Jahresende will Bosch aus dem Solargeschäft aussteigen, 3000 Arbeitsplätze,
überwiegend in Thüringen, stehen auf dem Spiel. Andere könnten folgen, so nicht
schon geschehen.
Strafzölle sollten das Debakel verringern. Doch
die aufgeworfene Diskussion um die Strafzölle für chinesische Importe fand nicht
durchweg und branchenweit Zustimmung. Auch nicht in der Politik, zumal man
Nachteile für den sonstigen Handel mit China fürchtete. Nun hat die EU einen
Entschluss gefasst, der mit China bereits sanktioniert ist: Die umstrittenen Strafzölle sind vom Tisch. Im Gegenzug hat sich die
EU-Kommission mit China auf Mindestpreise von 56 Cent je Watt sowie eine
Mengenbegrenzung für die Importe verständigt. Strafzölle werden dann fällig,
wenn diese Vereinbarungen verletzt werden. In den kommenden Tagen wollen die
europäischen Behörden diese Einigung offiziell beschließen und weitere Details
benennen. Den Mitarbeitern bei der Bosch Solar Energy AG
wird dies vermutlich nicht mehr helfen.
Mittwoch, 31. Juli 2013
Michael Oehme: Deutsche Wirtschaft wächst
Laut DIW wird die deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal deutlich an Fahrt
gewinnen. Wie die Berliner Ökonomen mitteilten, zeigt das Konjunkturbarometer
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für das zweite Quartal
nämlich ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 Prozent im Vergleich zum
ersten Vierteljahr 2013 an. Bislang hatte das DIW ein Plus von 0,4 Prozent
vorhergesagt. Im ersten Quartal hatte das Wachstum bei mageren 0,1 Prozent
gelegen. Es scheint zunächst deutlich bergauf gehen: "Die
Industrieproduktion wurde merklich ausgeweitet und von den winterbedingten Ausfällen
in der Bauwirtschaft bereits einiges nachgeholt", heißt es in der
DIW-Mitteilung. Allerdings gehen die Forscher davon aus, dass die Wirtschaft im
weiteren Jahresverlauf wieder etwas an Schwung verliert. "Entscheidend für
ein kräftiges Wachstum sind die Investitionen." Diese seien im Zuge der
eingetrübten Absatzperspektiven seit anderthalb Jahren rückläufig.
Montag, 29. Juli 2013
Michael Oehme: Apple an den Pranger gestellt – miese Arbeitsbedingungen und Misshandlung?
Apple hat von Zeit zu Zeit mit Imageproblemen zu kämpfen: Nun haben
Aktivisten skandalöse Arbeitsbedingungen bei einem weiteren großen Zulieferer
von Apple in China angeprangert. Der Vorwurf gegen den taiwanesischen
Auftragsfertiger Pegatron ist schwerwiegend: in drei Fabriken sollen schwere
Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorliegen. Es werden ausufernde Überstunden,
Vertragsverletzungen, Billiglöhne, Arbeit von Minderjährigen, Misshandlung
durch Manager sowie Umweltverschmutzung in China beklagt. Die Zustände am
Arbeitsplatz und in Unterkünften seien schlecht. Es gebe Besorgnisse über
Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter.
Der Hauptzulieferer Foxconn hatte der Computer-, iPhone- und iPad-Produzent mit Sitz im kalifornischen Cupertino zunehmend Aufträge an Pegatron vergeben. In einer Reaktion versicherte Pegatron-Chef Jason Cheng, den Vorwürfen nachgehen und eventuelle Verstöße gegen chinesisches Arbeitsrecht oder eigene Standards beheben zu wollen. Auch Apple teilte mit, der Konzern fühle sich "sicheren und gerechten Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette" verpflichtet. Vorwürfe würden untersucht und keine Abweichungen vom Verhaltenskodex zugelassen werden.
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