Mit dem Ziel
den Anlegerschutz zu verbessern, will die Bundesregierung die Kompetenzen der
Finanzaufsicht Bafin entscheidend ausweiten. Derzeit werde ein Bündel an
Maßnahmen erarbeitet, die auch den weitgehend unkontrollierten „Grauen
Kapitalmarkt“ beträfen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Dabei
gehe es insbesondere darum, Kleinanleger besser zu schützen. „Wir können und
wollen den Anlegern nicht alle Risiken abnehmen, aber auch auf dem Grauen
Kapitalmarkt soll es fair zugehen“, so die Sprecherin. Die Finanzaufsicht soll
auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Produkten am
Grauen Markt veröffentlichen, um mehr Transparenz zu schaffen. Dort soll auch
auf Anbieter hingewiesen werden, die den Auskunftsgesuchen der Bafin nicht oder
nur unvollständig nachgekommen sind. Das Ministerium erhofft sich eine Art
„Prangerwirkung“. Geplant ist wohl auch eine Verschärfung der
Produkt-Vertriebsvorschriften. So soll die Bafin den Vertrieb eines Produktes
untersagen können, wenn sich dies aus Verbraucherschutzgründen als unerlässlich
erweist. Des Weiteren soll die Behörde auch Werbeverbote aussprechen können.
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