"Insgesamt 650
Vermittler hatten an der vom AfW initiierten Umfrage zur Regulierung der
Vermittlung von Immobilienfinanzierungsdarlehen - des daraus resultierenden
neuen § 34i - teilgenommen. Die ersten Ergebnisse: 62% der befragten
Vermittler würden eine Erlaubnis zur Finanzierungsvermittlung gem. § 34i-E
beantragen, wenn die Spielregeln sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d
und 34f vergleichbar sind. 28 Prozent beantworteten diese Frage mit
„Vielleicht“. Für nur 10 Prozent der Befragten kommt der § 34i nicht in
Frage. "
Das Ergebnis verwundert einen. Eigentlich nahm ich an, dass viele Vermittler das Finanzierungsgeschäft einfach so "mitnehmen".
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