"Es ist schon abenteuerlich, mit was sich der BGH
herumschlagen muss", meint PR-Berater und Finanzexperte Michael Oehme. Im
konkreten Fall hatte ein Mieter dagegen geklagt, die Aussage, der
Vermieter brauche die Wohnung für seine Tochter und dessen Lebensgefährten
sei nicht "aussagekräftig" genug. Dem widersprach nun der
BGH: Der Vermieter müsse keine weitergehenden Begründungen liefern
und beispielsweise auch nicht die Identität des Lebenspartners
bekannt geben. Genau das hatte der klagende Mieter jedoch gefordert. "Es
ist auch überhaupt nicht verständlich, was dies zur Sache beitragen
soll – es ist gut, dass der BGH hier einen Riegel vorgeschoben
hat", so Oehme.
Big brother is watching you!
AntwortenLöschenNa ja, ein Versuch wars doch wert (smile)
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