Die
angestrebte Frauenquote in den öffentlichen Unternehmen konnte bislang nicht
erfüllt werden
Es ist seit Jahren DAS diskutierte
Thema. Bei Politik und Volk erhitzt es die Gemüter. Per Definition ist die
Frauenquote eine Vorgabe, die festlegt, dass ein bestimmter Mindestprozentsatz
von Beschäftigten eines Unternehmens oder Mitgliedern eines Gremiums aus Frauen
bestehen muss. Das politische Ziel besteht darin, den Anteil von Frauen in
bestimmten Berufsgruppen und/oder Führungsebenen zu erhöhen. „Dieses Vorhaben
funktioniert allerdings eher schlecht als recht“, Michael Oehme,
Unternehmensberater aus Sankt Gallen in der Schweiz. Denn der Anteil von Frauen
in den Spitzengremien großer Unternehmen bewegt sich in Deutschland –
vergleichsweise zu dem Rest Europas – bereits seit Jahren auf einem sehr
niedrigen Niveau.
Aktuelle Forschungsergebnisse des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass ein Viertel der Aufsichtsräte in
öffentlichen Unternehmen weiblich sind – das Familienministerium strebt
hingegen 30 Prozent an. Laut DIW seien rasche Fortschritte bei der Besetzung
der Spitzengremien mit Frauen erst durch verbindliche zeitnahe Zielsetzungen
erreichbar. „Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist noch nicht zufrieden
mit diesem Ergebnis, da der Anteil von Frauen in Führungspositionen immer noch
deutlich unter den Erwartungen liegt“, erklärt PR-Experte Michael Oehme.
Dieser Anteil von Frauen in Aufsichtsräten öffentlicher
Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen beträgt 25,1 Prozent. Bei den
Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist demnach nur jede fünfte Position in
Aufsichtsgremien mit einer Frau besetzt. Der Frauenanteil in Vorständen und
Geschäftsführungen bei Firmen mit Bundesbeteiligung liege sogar nur bei 13,9
Prozent. Als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend äußerte
sich Manuela Schwesig: „Frauen in Spitzenpositionen sind Mangelware. Deshalb
ist es an der Zeit, dass hier nachgebessert wird." Sie sieht ab dem Jahr
2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von
Unternehmen vor, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind. Bei
Nichterreichen der Quote sollen die vorgesehenen Arbeitsplätze frei bleiben.
Den Regierungsplänen zufolge verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils
gesetzt werden.
Weitere
Informationen unter http://www.michael-oehme-sachwertassets.de
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