Ein Auto-Verkäufer, der seinen alten VW Passat bei eBay
für 1 Euro Mindestgebot zur Versteigerung angeboten hat, muss 5250 Euro
Schadensersatz bezahlen, da er die Auktion frühzeitig abgebrochen hat. Denn wer
versteigert, muss auch bereit sein zu verkaufen – egal um welchen Preis. Ein
Interessent hatte 555,55 Euro als Preisobergrenze geboten. Bis zum Abbruch der
Auktion blieb es das höchste Gebot. Nun teilte der Besitzer des VW Passat dem
Bieter mit, dass er außerhalb von eBay einen Käufer für das Fahrzeug gefunden
habe, der 4200 Euro bezahlen würde. Aus diesem Grund habe er die Versteigerung
beendet. Schließlich wurde der Wert des VW Passat auf 5250 Euro festgelegt und
der verklagte Versteigerer muss diese Summe an den klagenden Bieter zahlen –
abzüglich des einen Euro Mindestgebot.
so isset im Leben
AntwortenLöschenIst trotzdem ganz schön heftig das Urteil
AntwortenLöschenInzwischen haben sich einige Leute richtig darauf spezialisiert, andere genau an der Stelle abzumahnen. Da mzss man wirklich aufpassen
AntwortenLöschenJa, habe ich letztens bei Stern TV gesehen. Da scheinen sich einige Anwälte richtig drauf einzuschießen
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