Ab dem 1. Juni 2015 könnte es zu einer
Prozessflut gegen den Mietspiegel kommen – Michael Oehme erklärt, warum
Kommunikationsexperte
Michael Oehme macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg aufmerksam,
in welchem der Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt wurde. Dieser
sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Zwar wäre das Urteil
noch nicht rechtskräftig, aber für Oehme steht fest: Diese Entscheidung könnte
eine Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus haben. „Das Urteil könnte
prinzipiell auf Mietspiegel vieler anderer Städte übertragen werden“, so
Michael Oehme. Unterdessen macht das Amtsgericht Charlottenburg darauf
aufmerksam, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche
Vermutungswirkung zukomme. Des Weiteren sei die sogenannte
Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden
erfolgt.
„Mietspiegeln
werden in Zukunft eine viel größere Bedeutung zukommen als bisher“, ist sich
Oehme sicher. „Für die Mietpreisbremse, die ohnehin in aller Munde ist, gilt die
"ortsübliche Vergleichsmiete" als Orientierung und objektiver
Maßstab.“ Hauptkritikpunkt in Berlin ist, dass die Stichprobe, auf der der
Berliner Mietspiegel beruht, laut Gericht nicht repräsentativ ist. Für den
Berliner Mietspiegel des Jahres 2013 wurden 12 000 Datensätze von über
einer Million Wohnungen ausgewertet. Das wären grundsätzlich genug -
geantwortet haben allerdings nur 4 000 Mieter. Anscheinend gibt es noch
weitere, gravierende Fehler: So wurden laut Gutachten Bruttomieten falsch in
Nettomieten umgerechnet, die Extremwertbereinigungen wurden falsch
durchgeführt, die Spannengrenzen waren zu ungenau, zudem wurden Sondermerkmale nicht
richtig berücksichtigt. Nun besteht die Gefahr, dass auch die anderen Städte
Gutachter mit hinzuziehen.
„Die
bisherige Akzeptant, die die meisten Mieter und Vermieter dem Mietpreisspiegel
entgegengebracht haben, könnte während einer Prozessflut leicht kippen“,
vermutet Michael Oehme. Schließlich wird es aber auch den Gerichten kaum
möglich sein, die Mietpreisbremse auszuhebeln. „Hinzu kommt, dass - wenn das Amtsgericht
den Mietspiegel für ungültig erklärt – die Frage ungeklärt ist, woran man sich sonst
orientieren soll? Mieter, Makler und Vermieter werden irgendwann den Überblick
verlieren...“
Wer soll das noch verstehen? Da werden Gesetze geschaffen, die die Bürger schützen sollen - aber die Grundlagen dazu sind nicht da.
AntwortenLöschenwer soll das denn noch verstehen?
AntwortenLöschenDieses Ergebnis war zu erwarten!
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