Donnerstag, 5. November 2015

PR-Experte Michael Oehme: Vorwürfe gegen Vapiano


Warum die Lebensmittelkette an den Pranger gestellt wird

St. Gallen, 02.11.2015. „Hinter der Lebensmittelkette Vapiano verbirgt sich ein wahres Erfolgskonzept“, weiß PR-Experte Michael Oehme. „Die Idee eines Fast-Food Italieners, welches aber die Atmosphäre eines edlen Restaurants hat, ist in der Systemgastronomie einmalig“. Nichtsdestotrotz hat das Vapiano derzeit mit einem Imageproblem zu kämpfen: Einem Medienbericht der „Welt am Sonntag“ zufolge sollen in einigen Filialen Etiketten für Gemüse und Fleisch geändert worden sein, um das Mindesthaltbarkeitsdatum zu manipulieren. So kam es in Städten wie München, Berlin, Frankfurt am Main, Hannover und Köln vor, dass den Kunden Lebensmittel verkauft wurden, die unangenehm rochen und nicht mehr appetitlich gewesen seien. So zitiert die „Welt am Sonntag“ einen Mitarbeiter folgendermaßen: „Die Nudeln, die wir verkauft haben, hatten manchmal einen grünlichen Schimmer. Der Kunde merkt das nicht, da kommt ja Soße drüber.“ Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter aus Hannover berichtete über "eklig" riechendes Hühnerfleisch, welches er nach einer Anweisung des Chefs länger im Wok lassen musste, damit der Geruch verfliegt. „Interessanterweise hat die Vergangenheit gezeigt, dass Fast-Food-Ketten nur selten einen langfristigen Schaden von Hygieneskandalen tragen“. So Michael Oehme weiter. 


Unterdessen äußert sich das Unternehmen, welches seinen Hauptsitz in Bonn hat, „schockiert und entsetzt“: Ein Vapiano-Sprecher verwies auf die "außergewöhnlich hohen internen Qualitäts- und Kontrollstandards", die vom TÜV und vom SGS Institut Fresenius bestätigt worden seien. „Es entzieht sich meiner und unser aller Vorstellungskraft, dass es solche Fälle bei Vapiano aktuell trotz allerstrengster Vorschriften und Kontrollen geben soll“, erklärte Vapiano-Chef Jochen Halfmann. Er kündigte an, den Vorwürfen nachzugehen, "auch wenn sie zum Teil absurd erscheinen". PR-Experte Michael Oehme macht auf Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufmerksam, laut denen Lebensmittel, die abgelaufen sind, prinzipiell noch verkauft werden dürfen. „Im Endeffekt könnte man Vapiano nur konkret an den Pranger gesellt werden, wenn es handfeste Beweise gibt, dass beispielweise ein Kunde einen Schaden von deren Speisen getragen hat“, sagt Michael Oehme abschließend.  

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