Neue Steuergesetze
eröffnen Käufern klare Vorteile
Viele Menschen haben sich noch nicht mit den neuen
Steueränderungsgesetzen beschäftigt: Und das, obwohl diese viele Vorteile mit
sich bringen. Darauf macht PR-Experte Michael Oehme aufmerksam. Wer nämlich
zwischen 2016 und 2018 einen Bauantrag zum Bau von Mietwohnungen stellt, erhält
einen Steuerbonus. Grundlage hierfür ist ein Steueränderungsgesetz, das im vergangenen Monat, am 3.2.2016, beschlossen wurde. „Natürlich
sollte man sich bei höheren Abschreibungen auch an gewisse Regeln halten“,
erklärt Michael Oehme weiter. Beispielsweise verhält es sich ab diesem Jahr so,
dass es eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten nur
für die Objekte gibt, die in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen. Dazu
gehören Immobilien, für die eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze
gelten. Für diese Regelung wird dem Einkommenssteuergesetz ein neuer § 7b EStG
hinzugefügt. Käufer können also im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung
sowie in dem darauffolgenden Jahr bis zu jeweils 10 Prozent als
Sonderabschreibung in Anspruch nehmen – im darauffolgenden dritten Jahr sind es
bis zu 9 Prozent. „Mit dieser Gesetzeslage können also bis zu 35 Prozent der
förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt
werden“, kalkuliert Oehme. Doch was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage für
die Abschreibung von 9 oder 10 Prozent? „Hierbei handelt es sich um die Anschaffungs-
oder die Herstellungskosten der nach Absatz 2 begünstigten Investition, jedoch
maximal 2 000 Euro je Quadratmeter“, so Michael Oehme weiter. Im Einzelfall
sollte man dies also vom einem versierten Fachmann durchrechnen lassen.
„Nochmals hinweisen möchten wir auf den Umstand, dass der Bauantrag
oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 gestellt werden
muss wird – alles andere zählt nicht“, so Oehme. Dabei wird die Sonderabschreibung
nach § 7 b EStG letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 möglich sein.
Abschließend meint Michael Oehme zu der neuen Steuervorschrift: „Ein klares
Ziel ist es, den Wohnungsbau langfristig anzuregen und Perspektiven für den
privaten Wohnungsbau zu schaffen“.
Mal sehen, ob das fruchtet. Neue Mietwohnungen sind inzwischen in gerade den geförderten Regionen so teuer, dass selbst der Steuerbonus nicht wirklich weiterhilft.
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