Was Immobiliendarlehensvermittler
wissen sollten
„Auf die
Vermittler von Immobiliendarlehen kommen neue Gesetzesänderungen zu“, erklärt
PR-Experte Michael Oehme. „In Zukunft wird es mehrere Möglichkeiten geben, den
Sachkundenachweis zu erbringen. Dies kann durch eine Sachkundeprüfung, eine
gleichgestellte Berufsqualifikation oder die ‚Alte Hasen-Regelung’ erfolgen“,
so Oehme. Der Sachkundenachweis ist in der Branche unumgänglich und alle natürlichen
Personen, die selbstständig oder als Mitarbeiter für die Immobilienfinanzierung
verantwortlich sind, müssen diese erbringen. „Ratsam ist es, sich im Vorfeld
bei seiner zuständigen Erlaubnisbehörde hinsichtlich des Nachweises der
Zuverlässigkeit und der Sachkunde zu erkundigen. Bei juristischen Personen wie
einer AG oder einer GmbH muss mindestens ein Vorstand oder Geschäftsführer die
Sachkunde nachweisen“, weiß Michael Oehme. Doch wie bereitet man sich auf die
Sachkundeprüfung vor? „Zunächst ist man bei der Wahl der IHK frei. Man kann
sich autodidaktisch vorberieten und Fachbücher verwenden.“ Der Nachweis
„Geprüfter Immobiliendarlehensvermittler IHK“ gilt bei bestandener
schriftlichen und mündlichen Prüfung ein Leben lang – vorausgesetzt es kommt
nicht zu Verstößen. Schriftlich abgefragt werden fachliche Kenntnisse für die
Immobiliendarlehensvermittlung und deren Beratung, Finanzierung und
Kreditprodukte. In der mündlichen Prüfung hingegen müssen angehende
Finanzvermittler den „Verkaufspraktischen Teil“ durchlaufen, welcher durch ein
simuliertes, realitätsnahes Kundenberatungsgespräch erfolgt. „Die
‚Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung zum
Geprüften Immobiliendarlehensvermittler IHK’ macht sich sehr gut im Lebenslauf
und dient einer positiven Reputation im Berufsleben“, betont Michael Oehme.
Unterdessen
gibt es auch die „Alte Hasen-Regelung“, welche impliziert, dass ein Vermittler
seit mindestens dem 23.03.2011 seinen Sachkundenachweis besitzt. „In diesem
Fall entscheidet aber jede Erlaubnisbehörde individuell, wie sie das Gesetz im
Einzelfall auslegt“ erklärt PR-Experte Michael Oehme. Oehme rät daher, andere
Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen und Beratungsprotokolle
mitzubringen, um einen vertrauenswürdigen und transparenten Eindruck zu
erwecken. Schließlich gibt es aber auch noch gleichgestellte
Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis: „Dazu gehören beispielsweise eine
erfolgreich abgelegte Prüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder
eben auch Bankfachwirt oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Mathematik,
Wirtschaft oder Jura“, beschreibt Michael Oehme. „Grundvoraussetzung ist aber
meist eine dreijährige Berufserfahrung.“
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