Donnerstag, 22. Juni 2017

Kommunikationsexperte Michael Oehme: EU-Gericht beschließt Verbot der Namensbezeichnung veganer Produkte

Rein pflanzliche Lebensmittel dürfen kein „Käse“, „Milch“ oder „Joghurt“ mehr im Produktnamen aufweisen – das EU-Gericht hat nun ein Verbot erteilt


In dieser Woche macht Kommunikationsexperte Michael Oehme auf einen aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufmerksam, laut dem vegane Produkte künftig nicht mehr unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden dürfen. „Dies bedeutet, dass sämtliche pflanzliche Produkte dem Verbraucher nicht länger unterschwellig das Gefühl geben dürfen, etwas mit Milchprodukten gemeinsam zu haben. Der Verbraucherschutz hatte schon lange dafür plädiert“, weiß Kommunikationsberater Michael Oehme. Der EuGH begründete seine Entscheidung unterdessen damit, die ursprünglichen Bezeichnungen würden gegen das europäischen Recht verstoßen. Namensgebungen wie „Milch“, „Butter“, „Sahne“, „Käse“ und „Joghurt“ seien ausschließlich Produkten vorbehalten, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen oder weiterverarbeitet werden. Auslöser für eine entsprechende Klage war das Unternehmen Tofutown, die vegane und vegetarische Produkte unter Namen wie „Veggie-Cheese“ verkaufte. „Das haben sich die Wettbewerber nicht länger gefallen lassen und pochten auf die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme weiter. Zu ihrer Verteidigung merkten die Tofutown-Anwälte an, dass sie in der Bezeichnung ihrer Produkte immer sorgfältig auf deren pflanzlichen Ursprung hingewiesen hatten. Ein weiteres Argument war, das Verbraucherverständnis für vegane und vegetarische Produkte hätte sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. „Kein Ernährungstrend hat in den vergangenen Jahren so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wie der Veganismus“, weiß Michael Oehme. Die Richter befanden die Argumentation für haltlos und betonten die Verwechslungsgefahr sowie die Intransparenz für den Verbraucher. In einem weiteren Verfahren soll nun geklärt werden, wie bei Fleisch- oder Fischerzeugnissen verfahren werden soll.

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