Donnerstag, 1. Februar 2018
IVD schlägt "Südländer-Modell" vor
„Da davon auszugehen ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, wird fieberhaft nach Alternativen gesucht“, erklärt Michael Oehme. So hätten auch nach Einschätzung von Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD, die Karlsruher Verfassungsrichter deutlich zu erkennen gegeben, dass das geltende Recht nicht mit der Verfassung vereinbar sei, weil die Einheitswerte von den heutigen Werten stark abweichen. Der IVD hält allerdings auch den Vorschlag, wonach bei sämtlichen Grundstücken nur der Bodenwert zu berücksichtigen sei, für verfassungswidrig. „Er begrüßt das Äquivalenzmodell, auch Südländer-Modell genannt, bei dem sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer aus den Flächen des Grundstücks und des Gebäudes ergeben. Die verschiedenen Nutzungsarten könnten dabei durch unterschiedliche Multiplikatoren berücksichtigt werden“, betont Michael Oehme.
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