Es geht immer wieder das Gerücht um, dass die Auszahlung
einer Lebensversicherung im Todesfall steuerfrei ist. Das ist grundsätzlich
richtig – aber nur in einer ganz bestimmten Konstellation. Die Steuerfreiheit
besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer, also der, der den Vertrag mit
der Versicherung abschließt und die Beiträge zahlt, die Versicherungssumme am
Ende auch selbst bekommt. Eine Vertragskonstellation, die in vielen Fällen
gerade nicht gewählt worden ist.
Wie man die Steuerpflicht vermeiden kann erfahren Sie unter:
https://www.cash-online.de/versicherungen/2018/erbrecht-wann-ist-die-lebensversicherung-steuerfrei/412558
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