Dienstag, 29. Juni 2021

NS-Opfer können deutsche Staatsbürgerschaft erlangen

Der deutsche Bundestag hat am frühen Freitagmorgen mit Unterstützung aller Parteien außer der rechtsextremen Alternative für Deutschland einen Gesetzentwurf verabschiedet. Es verleiht Nachkommen von Juden, Roma und Sinti sowie politischen Gegnern, denen die Nationalsozialisten die Staatsbürgerschaft entzogen oder an deren Erwerb gehindert hatten, die deutsche Staatsbürgerschaft. In Artikel 116 der deutschen Nachkriegsverfassung heißt es: "Ehemalige deutsche Staatsbürger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und ihre Nachkommen werden auf Antrag ihre Staatsbürgerschaft wiedererlangen können."

Aber über sechs Jahrzehnte hielten Hindernisse viele Nachkommen deutschstämmiger Vorfahren davon ab, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Der neue Gesetzentwurf, der im März ins Parlament eingebracht und nun verabschiedet wurde, ermöglicht vielen Nachkommen von NS-Opfern den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies betrifft die Nachkommen von Personen, denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde oder die sie durch die Übernahme der Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat verloren haben oder denen die Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen wurde.

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