Am Abend des 31. März trug Satiriker Jan Böhmermann
ein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdogan vor. Nun fordert
die türkische Regierung Strafverfolgung von Böhmermann. Die Bundesregierung
stimmte unterdessen am Montag zu, den Wunsch seitens der Türkei zu prüfen.
Erdogan selbst hat einen Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung
gestellt. Eine Strafverfolgung ist jedoch nur möglich, wenn ein Strafverlangen der ausländischen
Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung
erteilt. Böhmermann selbst bezieht sich auf die deutsche Kunst- und
Pressefreiheit, zumal sich seine Passagen auf den satirischen Song "Erdowie,
Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3" bezogen. Es
bleibt also spannend, wofür sich die deutsche Bundesregierung entscheidet. „Diese
steht aufgrund des Flüchtlingsdeals mit der Türkei natürlich enorm unter Druck“,
so Michael Oehme.
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