Auf die
Wiedereinsetzung der US-Sanktionen gegen den Iran hat die EU mit Widerstand
reagiert
In
dieser Woche beschäftigt sich Kommunikationsexperte Michael Oehme mit dem Thema
US-Sanktionen gegen den Iran. „Die Außenminister planen sogar, ein altes
Abwehrgesetzt wieder in Kraft treten zu lassen, um die europäischen Unternehmen
gegen die von US-Präsident Donald Trump angedrohten Strafen zu schützten“, so
Michael Oehme. Demnach erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini in
einer gemeinsamen Stellungnahme mit SPD-Bundesaußenminister Heiko Maas, dem
französischen Außenminister Jean-Yves Le Drian sowie dem britischen
Außenminister Jeremy Hunt, die EU bedauere die Wiedereinsetzung der Sanktionen
„zutiefst“ und sei „entschlossen“ europäische Unternehmen, die an
"rechtmäßigen" Geschäften mit dem Iran beteiligt seien, vor negativen
Auswirkungen der US-Entscheidung zu schützen. „Eine reaktivierte Verordnung
soll die europäischen Unternehmen vor den wirtschaftlichen Maßnahmen der USA
schützen. Die US-Sanktionen gelten als extraterritorial. EU-Unternehmen, die in
Iran rechtmäßig geschäftlich tätig sind, sollen verschont bleiben“, so
Kommunikationsexperte Oehme weiter. Weiter hieß es in der Erklärung der EU, die
verbliebenen Vertragsparteien sehen sich "verpflichtet, die unter anderem
an der Aufrechterhaltung effektiver Finanzkanäle mit Iran sowie an der
Weiterführung iranischer Öl- und Gasexporte zu arbeiten“. Die EU wolle ihre „Arbeit
fortführen, auch mit Drittstaaten, die daran interessiert sind, das iranische
Nuklearabkommen zu unterstützen und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran
aufrechtzuerhalten“. In den kommenden Wochen gehe es darum, die Bemühungen „zu
intensivieren und auf Ministerebene zu überprüfen“.
„Der
Punkt ist, dass die Aufhebung der Sanktionen ein entscheidender Schlüsselpunkt
im Atomabkommen mit dem Iran sind. Es geht also nicht nur um Handels- und
Wirtschaftsbeziehungen mit dem Land, sondern auch um die Menschen, die dort
leben. Im Mai hatte Trump den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen erklärt und
die Sanktionen angekündigt. Deutschland, Frankreich und Großbritannien
bestanden auf Ausnahmen für europäische Unternehmen, was die USA ablehnten“,
erklärt Michael Oehme weiter. „In einer EU-Verordnung von 1996 heißt es jedoch,
dass europäische Unternehmen US-Sanktionsdrohungen ignorieren dürfen. Des
Weiteren können sie durch potentiell entstehende Kosten und Verluste entschädigt
werden. Dies bedeutet, dass Urteile ausländischer Gerichte wegen eines
Verstoßes in der EU nicht anerkannt werden“, so Michael Oehme abschließend.
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