Dienstag, 30. Juli 2019

AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe

Die Alternative für Deutschland (AfD) Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Grund war die Nichtzulassung einiger Parteimitglieder auf der Kandidatenliste für die Landtagswahl. „Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet“, hieß es seitens des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe. Erforderliche Unterlagen hätten gefehlt. Nun darf die AFD nur mit 18 Listenbewerbern antreten, statt mit 61 Kandidaten. 

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