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Donnerstag, 23. Juni 2022

Bekämpfung von Geldwäsche

Maklerinnen und Makler haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Geldwäsche zu bekämpfen. Das Problem: Vielen ist das nicht bewusst, weiß Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Im Interview erklärt er, was zu tun ist – und was bei Verstößen droht. 

Pfefferminzia: Beim Thema Geldwäsche dürften viele Versicherungsmakler erstmal denken: Was hat das denn mit mir zu tun? Aber spätestens nach der Reform des Geldwäschegesetzes sind Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, den Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu unterstützen. Haben die Vermittler diese Pflicht auf der Uhr?

Norman Wirth: Nein, leider nicht. Ich halte aktuell ja wieder viele Live-Vorträge, bei denen ich die Reaktionen der Zuhörerinnen und Zuhörer unmittelbar mitbekomme. Und wenn ich das Thema Geldwäschegesetz anspreche, sehe ich da regelmäßig eher fragende Augen. In der jüngsten Jahresumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, bei dem ich zum Vorstand gehöre, hatten wir im vergangenen Herbst gefragt, ob sich die Vermittler richtig aufgestellt sehen beim Thema Geldwäschegesetz. Da haben zwar zwei Drittel der Befragten, und das bei über 2.000 Teilnehmern, mit „Ja“ geantwortet. Aber das entsprechende Risikokonzept, das schriftlich vorhanden sein muss und einmal im Jahr überprüft werden müsste, hatten dann nur 30 Prozent parat. Da klaffen die Ergebnisse also deutlich auseinander. Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche bei dem Thema. Quelle: www.pfefferminzia.de

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