Donnerstag, 21. Februar 2013

Michael Oehme: Nestlés unstillbare Gier nicht befriedigt



Der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern und gleichzeitig das größte Industrieunternehmen der Schweiz Nestlé hat eine Patentklage gegen die No-Name Konkurrenz verloren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag in zwei Eilverfahren Klagen des Konzerns ab, die darauf abzielten, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln riesigen Warnhinweisen wie "Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet", versehen werden müssen. Die Kapseln seien aber nur ein "passives Element" der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen.
Nestle ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffemaschinen genutzten Patents - und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns. Die Kapseln, für die Hollywoodstar George Clooney worbt, haben ihren Preis: Eine Kapsel "Dulsao do Brasil" kostet im Online-Nespresso-Shop etwa 0,39 Euro - die Beklagten boten ihre Kapseln dagegen um sechs bis zehn Cent günstiger an. Nestle wehrte sich nun vor Gericht  mit der Argumentation die Konkurrenzprodukte würden Patente verletzen.
Schon das Landgericht Düsseldorf hatte indes entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei.

By VL/ Michael Oehme

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