Der Bundestag hat am
25. April den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung
einer Honorarberatung über Finanzinstrumente angenommen. Damit wird die
Honorarberatung in Deutschland erstmals gesetzlich verankert. Durch die
Einführung der geschützten Bezeichnung des Honorar-Anlageberaters im
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie des Honorar-Finanzanlagenberaters in der
Gewerbeordnung wird für die Kunden zukünftig transparenter, ob die
Dienstleistung der Anlageberatung durch Provisionen des Produktanbieters oder
nur durch das Honorar des Kunden vergütet wird. Es geht also um erweiterte
Aufklärungspflichten und Transparenz gegenüber dem Kunden. Der Kunde (Anleger)
kann dann entscheiden, welche Form der Anlageberatung er in Anspruch nehmen
möchte. „Ein Durchbruch“, wie Kommunikationsexperte Michael Oehme meint, der
bereits in den 90er Jahren das Thema Honorarberatung in Deutschland bekannt
gemacht hat und gemeinsam mit anderen Experten ein Handbuch hierzu schrieb.
Zur Kontrolle kann
der Anleger sich künftig auf der Internetseite der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem öffentlich einsehbaren Register
über Honorar-Anlageberater informieren. Entsprechende Eintragungspflichten
bestehen zudem für Honorar-Finanzanlagenberater bei den von den Industrie- und
Handelskammern geführten zentralen Registern. Eine Tätigkeit auf
Provisionsbasis ist dann zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht mehr
möglich. Wer als Honorarberater Provisionen erhält, muss diese unverzüglich und
ohne Abzug an seine Kunden weiterreichen. Für
Wertpapierdienstleistungsunternehmen gilt, dass die Anlageberatung zwar nach
wie vor sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis angeboten werden darf.
Voraussetzung dafür ist allerdings nun, dass die dafür zuständigen Bereiche
organisatorisch, funktional und personell strikt voneinander zu trennen sind. Damit
soll gewährleistet werden, dass Honorarberater keine Verkaufsvorgaben erhalten
und die Ziele des Honoraranlageberatungsgesetzes damit verletzt werden.
Die Ziele des
Honoraranlageberatungsgesetzes sind klar und ambitioniert: Durch eine
gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr
Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden,
so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte
Anlageberatung oder für die nicht-provisionsgestützte Honorarberatung
entscheiden kann. Im Vordergrund steht die Trennung von Beratung und
Verkauf bei Finanzanlagen. Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein,
mit wem er es zu tun hat: Mit einem Vermittler, der vom Verkauf von
Finanzprodukten profitiert und für den die Beratung eine notwendige Vorstufe darstellt
oder mit einem unabhängigen Berater, der nur von der Beratungsleistung lebt.
Sein Honorar ist daher unabhängig vom Verkauf der Finanzprodukte. Das
Honoraranlageberatungsgesetz soll bereits Mitte 2014 in Deutschland in Kraft
treten. Für Wertpapierdienstleister ist eine organisatorische Trennung von
(provisionsgestützter) Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung
vorgeschrieben. Durch eine Erweiterung der Bußgeldvorschriften wird zudem eine
effektive Durchsetzung der für die Honorar-Anlageberatung aufgestellten Gebote
und Verbote zusätzlich zu den anderen aufsichtsrechtlichen
Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden geschaffen. Neben diesen Vorgaben
im Wertpapierhandelsgesetz an den Honorar-Anlagenberater wird in der Gewerbeordnung
zudem eine Erlaubnispflicht für die Honorar-Finanzanlagenberater eingeführt,
die nur zu bestimmten Finanzprodukten wie offene Investmentfonds beraten
dürfen. Schließlich soll eine
klar umrissene und eindeutige Berufsbezeichnung dem Kunden ermöglichen, die mit
diesem Gesetz eingeführte qualifizierte Form der honorarbasierten
Anlageberatung zu erkennen und darauf zu vertrauen, dass die Beratung den
gesteigerten Wohlverhaltenspflichten, die an die Honorar-Anlageberatung
gestellt werden, genügt. Mischmodelle gehören damit der Vergangenheit an.
Michael Oehme: „Das
Gesetz, ist ein zukunftsträchtiger Schritt in die richtige Richtung - doch die
meisten Experten wünschen sich eine grundlegende Vertiefung und weitere
Regelungen.“ Bemängelt wird beispielsweise, dass es bei Banken auch
künftig ein Nebeneinander von
Honorar- und Provisionsberatung geben dürfte. Für Verbraucher sei es weiterhin
schwer, mit der Vielzahl von Begriffen umzugehen und eine klare Entscheidung zu
treffen.
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