Donnerstag, 27. Juni 2013

PR-Michael Oehme:§ 34f Übergangsfrist verlängert

Die Industrie- und Handelskammern müssen derzeit einen Ansturm von registrierwilligen Vermittlern schultern. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat deshalb eine Fristverlängerung für die Bearbeitung der Anträge gewährt.
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von Gloria Ballhause / procontra online 25.06.2013 


Am 30. Juni läuft die Frist für das „vereinfachte Erlaubnisverfahren“ nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) aus. Wer ab dem 1. Juli weiter Finanzanlagen vermitteln will, muss eine solche Erlaubnis vorweisen.
Bei denjenigen, die erst im Juni dafür einen Antrag gestellt haben, könnte es für eine zum Stichtag erteilte Gewerbeerlaubnis knapp werden. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist die Zahl der Anträge hoch. Nicht jeder gestellte Antrag werde bis zum Stichtag bearbeitet sein, heißt es vonseiten des DIHK.

Das Bundesministerium für Wirtschaft habe deshalb einer Fristverlängerung für das Verfahren zugestimmt. Bis zum 31. Dezember haben die entsprechenden Erlaubnisbehörden nun Zeit, die eingegangenen Anträge zu prüfen. Für Vermittler heißt dies, dass sie von einem Bußgeld verschont werden, wenn sie trotz Antrag keine Erlaubnis nachweisen können. Laut DIHK gilt dieser Aufschub jedoch nur für Vermittler, die bis zum 30. Juni einen vollständigen Antrag eingereicht haben und auf ihre Erlaubnis warten.

Aktuell sind 16.845 Finanzanlagenvermittler bei der IHK registriert (Stand 15. 6. 2013). Davon besitzt die überwiegende Mehrheit der Vermittler (16.678) die Erlaubnis, Investmentfonds zu vermitteln. Insgesamt 4.407 Vermittler haben die Erlaubnis, zu geschlossenen Fonds zu beraten, 1.973 für sonstige Vermögensanlagen.
Sachkunde ist Pflicht

Wichtiger Baustein der Erlaubnis nach § 34f GewO ist der Sachkundenachweis, den Makler für die Anlageberatung nachweisen müssen. Für seit 2006 ununterbrochen tätige Vermittler gilt zwar die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“, die die seit langem im Beruf stehenden Makler von einer Sachkundeprüfung befreit. Berufseinsteiger hingegen müssen sich ab Juli einer IHK-Prüfung stellen. procontra hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie mögliche Prüfungsfragen vorgestellt.








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