Seit der letzten
Europawahl ist nichts mehr wie es war. Nicht nur, dass diverse meist
europafeindliche Minderheitsparteien künftig mitsprechen dürfen – es bauten
auch ganz unscheniert diverse Parteien ihren Anteil aus, die sich offen gegen
Europa bekennen. Parallel dazu wuchs der Anteil der sogenannten Rechten – wie
beispielsweise in Frankreich -, was nun auch nicht gerade ein Signal für ein
vereintes Europa ist. Wo geht die Reise hin? Viele fordern eine Rückverlagerung
wichtiger Entscheidungen vom Europaparlament zurück in die jeweiligen
nationalen Parlamente. Aber geht das so einfach – sicher nicht. Und
widerspricht eine derartige Vorgehensweise nicht generell dem Grundgedanken
eines vereinten Europa. Deutschland jedenfalls hat sich als europäisches
behauptet, wenngleich die "Alternative für Deutschland" zulegen
konnte. Deren Vorstellungen sind aber nicht generell europafeindlich, sondern
sie fordern lediglich eine Reform, die beispielsweise Ländern wie Griechenland
eine "andere" Chance gibt, als ewig mit dem starken Euro
klarzukommen. Ein Zweiklasse-Euro wäre vorstellbar. Dieser wäre in jedem Fall
besser als eine Auflösung. Derzeit besteht nach meiner Sicht die Gefahr, dass
das vereinte Europa an den Forderungen von Staaten zerbricht, die meinen, der
Euro und die Gemeinschaft hätten Schuld an deren Problemen. So leicht sollte
man es sich jedoch nicht machen.
Freitag, 30. Mai 2014
Mittwoch, 28. Mai 2014
PR-Michael Oehme: Der Graumarktemittent – das undurchsichtige Wesen
Bei einem Treffen
wesentlicher Regierungsstellen hat man in der vergangenen Woche beschlossen,
den sogenannten Graumarkt noch weiter zu regulieren. Fälle wie Prokon oder
S&K hätten dazu geführt. Künftig sollen die Anbieter noch stärker überwacht
werden, außerdem gäbe es eine Verpflichtung, auf finanzielle Probleme
aufmerksam zu machen. Hierzu gehöre auch die rechtzeitige Abgabe aller
relevanten Unterlagen. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, Vertriebsverbote auszusprechen. Auch
dürfe nur noch in entsprechenden Medien, die sich an fachlich Kundige richte,
geworben werden. "Die Frage, ob man damit eine
Zweiklassengesellschaft einführt – nämlich der Kundigen und der dummen Masse –
wurde nicht angesprochen", so Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR
AG, Sankt Gallen.
Montag, 26. Mai 2014
Michael Oehme Pressearbeit: Bundesregierung will Maßnahmenpaket bei Produkten des Graumarktes
Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten sollen geschlossen werden
Die bereits durchgeführten
Reglementierungen im Vertrieb von Kapitalanlagen, auch bekannt unter Grauer
Kapitalanlagemarkt, sollen nun nochmals ergänzt und verschärft werden. Hierbei
besteht Einigkeit zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und
Justizminister Heiko Maas (SPD). Hierzu wurde ein „Aktionsplan für mehr
Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ geschaffen. „Im Kern sieht das Maßnahmenpaket
vom 22. Mai vor, dass Kapitalanlageprodukte transparenter werden, Ansätze von
Schneeballsystemen rechtzeitig erkennbar sind und die Behörden dann auch
entsprechend durchgreifen können. Zudem sollen die Anlegerzielgruppen
eindeutiger definiert werden und es gibt Grenzen im Hinblick auf die
Bewerbbarkeit“, erklärt Michael Oehme von der CapitalPR AG aus Sankt Gallen.
Das Unternehmen hat sich auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen
und Projekten spezialisiert. Nach Einschätzung des Finanzexperten Oehme wird
das Finanzierungsgeschäft dadurch nicht einfacher, wenngleich er den
Handlungszwang der Bundesregierung verstehe.
Die wesentliche Säule des
Anlegerschutzes bliebe dabei weiterhin der Emissionsprospekt. Auch sei daran
gedacht, weitere Kapitalanlageformen künftig prospektierungspflichtig zu
machen. Hierzu werden im Schreiben namentlich partiarische Darlehen oder
Nachrangdarlehen genannt. Mehr Regulierungen will man zudem bei Themenkreis
Crowd-Funding. Allerdings sollte dabei der Ansatz, dass sich gerade junge
Unternehmen über diesen in Deutschland neuen Weg finanzieren können, nicht
zerstört werden.
„Wie die Umsetzung im
Einzelfall erfolgen soll, wird sich zeigen müssen“, meint Oehme. So hätten
Aufsicht und Anbieter erfahrungsgemäß andere Einschätzungen über das
Risikoprofil der angebotenen Anlage. Gut fände er dabei die Verpflichtung, dass
die Anbieter künftig auch nach der Platzierung einer Anlage regelmäßig darauf
aufmerksam machen müssten, wenn etwas im Argen liegt oder sich eine
Fehlentwicklung abzeichne. Auch sei es richtig, dass Direktvertriebe künftig
ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nutzen und vom Anleger gegenzeichnen
lassen müssten.
Mittwoch, 21. Mai 2014
Michael Oehme: Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen
In Deutschland sind Extragebühren bei Privatkrediten verboten – anders als in Österreich. Doch ein aktuelles Urteil löst rege Diskussionen aus…
Deutsche
Banken haben derzeit Rückzahlungsforderungen von vielen Millionen Euro zu
befürchten. Grund dafür ist ein aktuelles Urteil zu den Bearbeitungsgebühren
bei Privatkrediten. Das Urteil bezieht sich auf die folgenden zwei Verfahren:
1. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat
eine entsprechende Klausel im Preisaushang einer Bank für unzulässig erklärt.
2. Wurde entschieden, dass betroffene
Kunden nun Anspruch auf Rückzahlung haben.
Deutschen
Banken ist es nämlich nicht erlaubt, beim Abschluss eines
Verbraucherkreditvertrags eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Anders verhält
es sich im Nachbarland Österreich: Hier gibt es keine gesetzliche Grundlage,
beim Abschluss werden meist zwischen ein und drei Prozent der Kreditsumme
verlangt. Demnach würde eine ähnliche Regelung die Banken in Österreich
vermutlich schwer treffen. Sollte dies jedoch zutreffen, will der Verein für
Konsumentenschutz eine Verbandsklage prüfen. Ob der Oberste Gerichtshof die
Meinung des Bundesgerichtshofes teilt, ist unklar.
Durch
eine entsprechende Regelung in Österreich würde eine Einnahmequelle erodieren
und die finanzielle Situation der Banken würde sich im schlimmsten Fall weiter
zuspitzen. Des Weiteren setzt die Bankenabgabe im Inland und in Zentral- und
Osteuropa viele Kreditinstitute unter Druck. Immer häufiger wird vor einer
enormen Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gewarnt.
Österreichs Banken sind laut einer Studie sogar stärker von der Regulierung in
der EU betroffen als die Banken anderer Länder. Ein generelles Verbot von
Bearbeitungsgebühren könnte die unabhängigen Kreditvermittler in Österreich
schwer treffen: Wenn sie für ihre Vermittlungsleistungen nämlich im Gegenzug
keine Gebühren mehr kassieren, könnten sie zukünftig eine Vermittlungsgebühr
von den Kunden verlangen. PR-Spezialist und Finanzmarktexperte Michael Oehme
ist optimistisch: „Es wurde höchste Zeit, dass höchstrichterliche Stellen hier
einen Riegel vorgeschoben haben. Überhaupt sollte es Kreditnehmern deutlich
einfacher gemacht werden, die Konditionen bei Krediten besser vergleichen zu
können."
Montag, 19. Mai 2014
PR Michael Oehme: Urteil des BGH wegen Eigenbedarfskündigung
"Es ist schon abenteuerlich, mit was sich der BGH
herumschlagen muss", meint PR-Berater und Finanzexperte Michael Oehme. Im
konkreten Fall hatte ein Mieter dagegen geklagt, die Aussage, der
Vermieter brauche die Wohnung für seine Tochter und dessen Lebensgefährten
sei nicht "aussagekräftig" genug. Dem widersprach nun der
BGH: Der Vermieter müsse keine weitergehenden Begründungen liefern
und beispielsweise auch nicht die Identität des Lebenspartners
bekannt geben. Genau das hatte der klagende Mieter jedoch gefordert. "Es
ist auch überhaupt nicht verständlich, was dies zur Sache beitragen
soll – es ist gut, dass der BGH hier einen Riegel vorgeschoben
hat", so Oehme.
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