Donnerstag, 3. Juli 2014

PR-Michael Oehme: Suchergebnisse bei Google tilgen zu lassen


User können sich nun an den Konzern wenden, um Suchergebnisse tilgen zu lassen. Aber wer trifft letztendlich die Entscheidung?
Nach dem überraschenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen im Netz hat der nun Internetkonzern Google endlich ein Formular online gestellt, mit dem Betroffene für sich oder andere jetzt beantragen können, dass der Verweis auf eine bestimmte Information gelöscht wird. Führende Datenschützer begrüßten zwar den Vorstoß Googles, übten aber auch so manche Kritik an der Umsetzung. Völlig Unklar ist auch, wer denn letztlich über die Löschung entscheidet. Auf der Internet-Seite verspricht das Unternehmen zwar, es werde „jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe gerecht abwägen“. Google macht darüber hinaus auch deutlich, dass man das Formular als einen ersten Schritt sieht: „In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere generellen Mechanismen damit verbessern.“

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