User können sich nun an den Konzern wenden, um Suchergebnisse tilgen zu lassen. Aber wer trifft letztendlich die Entscheidung?
Nach dem überraschenden Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen im Netz hat der nun
Internetkonzern Google endlich ein Formular online gestellt, mit dem Betroffene
für sich oder andere jetzt beantragen können, dass der Verweis auf eine
bestimmte Information gelöscht wird. Führende Datenschützer begrüßten zwar den
Vorstoß Googles, übten aber auch so manche Kritik an der Umsetzung. Völlig
Unklar ist auch, wer denn letztlich über die Löschung entscheidet. Auf der Internet-Seite verspricht das Unternehmen zwar, es
werde „jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des
Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und
Informationsweitergabe gerecht abwägen“. Google macht darüber hinaus auch
deutlich, dass man das Formular als einen ersten Schritt sieht: „In den
nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen
zusammenarbeiten und unsere generellen Mechanismen damit verbessern.“
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