Dienstag, 11. August 2015

PR-Profi Michael Oehme: Bald sollen Wohnungsmakler eine Prüfung ablegen

Immobilienmakler und Wohnungsverwalter sollen in Zukunft einen „Sachkundenachweis“ benötigen. Mit dieser Maßnahme  sollten Standards aus anderen Beratungsberufen nun auch auf das Maklergewerbe übertragen werden, so heißt es im Koalitionsvertrag: Es  sollen  berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern werden. Bislang  ist lediglich ein Gewerbeschein erhältlich; den bekommt aber auf Antrag jeder, der volljährig ist und weder vorbestraft noch insolvent ist. Auch der Immobilienverband IVD setzt sich dafür ein, dass ein Immobilienmakler künftig einen Sach- und Fachkundenachweis  in seinem Geschäftsfeld nachweisen muss, um sogenannten  „schwarze Schafe“ das Handwerk zu legen. 

1 Kommentar:

  1. Ich finde das vollkommen in Ordnung, wenn auch Makler eine Sachkundeprüfung absolvieren müssen. Immerhin geht es beim Erwerb eines Hauses um eine wichtige Sache, die man meistens nur einmal macht. Schließlich sollte er sich auch bei Finanzierungen auskennen. Da kann man viel falsch machen.

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