Immobilienmakler und Wohnungsverwalter sollen in Zukunft
einen „Sachkundenachweis“ benötigen. Mit dieser Maßnahme sollten Standards aus anderen
Beratungsberufen nun auch auf das Maklergewerbe übertragen werden, so heißt es
im Koalitionsvertrag: Es sollen berufliche Mindestanforderungen und
Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern
werden. Bislang ist lediglich ein
Gewerbeschein erhältlich; den bekommt aber auf Antrag jeder, der volljährig ist
und weder vorbestraft noch insolvent ist. Auch der Immobilienverband IVD setzt
sich dafür ein, dass ein Immobilienmakler künftig einen Sach- und
Fachkundenachweis in seinem
Geschäftsfeld nachweisen muss, um sogenannten
„schwarze Schafe“ das Handwerk zu legen.
Ich finde das vollkommen in Ordnung, wenn auch Makler eine Sachkundeprüfung absolvieren müssen. Immerhin geht es beim Erwerb eines Hauses um eine wichtige Sache, die man meistens nur einmal macht. Schließlich sollte er sich auch bei Finanzierungen auskennen. Da kann man viel falsch machen.
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