Michael
Oehme diskutiert den Fall, dass eine dreifache Mutter aus einer Wohnung in der
40.000-Einwohner-Stadt Weißenfels in Sachsen-Anhalt ausziehen musste, weil ihre
Kinder zu viel Lärm machten. Senioren, die ebenfalls im Mehrfamilienhaus leben,
hatten sich beim Vermieter beschwert – welcher die Frau zum Monatsende
kündigte. Ob die Kündigung allerdings rechtens ist, bleibt fraglich: Laut
Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund müssen Nachbarn „typischen Kinderlärm
hinnehmen“. Seit 2011 gilt Kinderlärm sogar als Teil des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und ist ein "klares Signal für eine
kinderfreundliche Gesellschaft".
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