Dienstag, 23. September 2014

PR-Michael Oehme: Teure Altkredite



Baugeld ist so günstig wie nie, Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung gibt es momentan für gut zwei Prozent. Leider sind die meisten Hauskäufer in teuren Verträgen gefangen, doch oft  lässt sich das nun ändern. 


Satte  70 Prozent der Verträge wiesen jeweils Mängel bei der Belehrung auf, bei gut einem Drittel waren diese gravierend. Wenigstens bei den Verträgen mit gravierenden Fehlern sei die Erfolgsquote sehr hoch gewesen. So war selbst er überrascht, wie viele Banken sich dann doch auf einen Vergleich eingelassen haben.

Dieser Weg der Umschuldung kommt eventuell für Kreditnehmer in Frage, die erst seit Ende 2002 ein Darlehen aufgenommen haben. Denn seither schreibt der Gesetzgeber ganz genau vor, wie denn Verbraucher über einen Widerruf des Vertrages zu informieren sind.

Diese  Anforderungen an die Widerrufsbelehrung wurden bereits sieben Mal geändert, so dass viele Banken mit ihren Formularen gar nicht hinterherkamen. 2010 wurde wieder etwas mehr Klarheit vom Gesetzgeber geschaffen, so dass die Chancen für eine Gratis-Umschuldung bei Verträgen der letzten drei  Jahre niedriger sind.

Zugute kommt den Kreditnehmern auch der Umstand, dass Verbrauchschutzrechte  nun mal als Ewigkeitsrechte formuliert sind, es also keine hier Verjährung gibt. Von den Fehlern der Banken können also auch die Kunden profitieren, die ihren Vertrag bereits vor Jahren gekündigt haben, z. B. weil sie scheidungsbedingt ihre Immobilie verkaufen mussten.

Beweist sich, dass die inaktiven Verträge fehlerhaft waren, muss die Bank auch diesen Kunden im Zweifel die Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten.

Oft fehlen entscheidende Hinweise

In den meisten Fällen hatten Banken und Sparkassen in den Belehrungen nicht genau über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Oft wurden Formulierungen wie "frühestens" verwendet, oder die Geldgeber vermitteln den Eindruck, die Frist beginne schon mit der Abgabe des Vertragsangebots. Tatsächlich startet sie aber erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, und das hätte deutlich gemacht werden müssen.

Meistens fehlen in den Verträgen auch entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für den Kreditnehmer absolut verwirrend und völlig unverständlich sind, und damit nicht dem vom Gesetz geforderten Deutlichkeitsgebot genügen. Die Sparkassen Gruppe waren  bei den Formfehlern ganz vorn mit dabei.


2 Kommentare:

  1. ein spannender Kommentar. Mal sehen was meine Bank dazu sagt ...

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