Baugeld ist so günstig wie nie, Darlehen mit zehnjähriger
Zinsbindung gibt es momentan für gut zwei Prozent. Leider sind die meisten
Hauskäufer in teuren Verträgen gefangen, doch oft lässt sich das nun ändern.
Satte 70 Prozent der Verträge wiesen jeweils Mängel
bei der Belehrung auf, bei gut einem Drittel waren diese gravierend. Wenigstens
bei den Verträgen mit gravierenden Fehlern sei die Erfolgsquote sehr hoch
gewesen. So war selbst er überrascht, wie viele Banken sich dann doch auf einen
Vergleich eingelassen haben.
Dieser Weg der
Umschuldung kommt eventuell für Kreditnehmer in Frage, die erst seit Ende 2002
ein Darlehen aufgenommen haben. Denn seither schreibt der Gesetzgeber ganz
genau vor, wie denn Verbraucher über einen Widerruf des Vertrages zu
informieren sind.
Diese Anforderungen an die Widerrufsbelehrung wurden
bereits sieben Mal geändert, so dass viele Banken mit ihren Formularen gar
nicht hinterherkamen. 2010 wurde wieder etwas mehr Klarheit vom Gesetzgeber
geschaffen, so dass die Chancen für eine Gratis-Umschuldung bei Verträgen der letzten
drei Jahre niedriger sind.
Zugute kommt den
Kreditnehmern auch der Umstand, dass Verbrauchschutzrechte nun mal als
Ewigkeitsrechte formuliert sind, es also keine hier Verjährung gibt. Von den Fehlern
der Banken können also auch die Kunden profitieren, die ihren Vertrag bereits
vor Jahren gekündigt haben, z. B. weil sie scheidungsbedingt ihre Immobilie
verkaufen mussten.
Beweist sich, dass die
inaktiven Verträge fehlerhaft waren, muss die Bank auch diesen Kunden im
Zweifel die Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten.
Oft fehlen
entscheidende Hinweise
In den meisten Fällen hatten
Banken und Sparkassen in den Belehrungen nicht genau über den Beginn der Widerrufsfrist
informiert. Oft wurden Formulierungen wie "frühestens" verwendet,
oder die Geldgeber vermitteln den Eindruck, die Frist beginne schon mit der
Abgabe des Vertragsangebots. Tatsächlich startet sie aber erst, wenn der
Vertrag unterschrieben ist, und das hätte deutlich gemacht werden müssen.
Meistens fehlen in den
Verträgen auch entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines
Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für den
Kreditnehmer absolut verwirrend und völlig unverständlich sind, und damit nicht
dem vom Gesetz geforderten Deutlichkeitsgebot genügen. Die Sparkassen Gruppe
waren bei den Formfehlern ganz vorn mit dabei.
ein spannender Kommentar. Mal sehen was meine Bank dazu sagt ...
AntwortenLöschenDiese Kanzlei bietet zu dem Thema Online Seminare und hilft bei der Abwicklung. Einfach mal anfragen
AntwortenLöschenWerdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstr. 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 200 590 770
Fax: +49 (0)30 200 590 7711
E-Mail: info@wvr-law.de
Internet: www.wvr-law.de