Donnerstag, 20. November 2014

Michael Oehme: 3, 2, 1 – nicht meins



Ein Auto-Verkäufer, der seinen alten VW Passat bei eBay für 1 Euro Mindestgebot zur Versteigerung angeboten hat, muss 5250 Euro Schadensersatz bezahlen, da er die Auktion frühzeitig abgebrochen hat. Denn wer versteigert, muss auch bereit sein zu verkaufen – egal um welchen Preis. Ein Interessent hatte 555,55 Euro als Preisobergrenze geboten. Bis zum Abbruch der Auktion blieb es das höchste Gebot. Nun teilte der Besitzer des VW Passat dem Bieter mit, dass er außerhalb von eBay einen Käufer für das Fahrzeug gefunden habe, der 4200 Euro bezahlen würde. Aus diesem Grund habe er die Versteigerung beendet. Schließlich wurde der Wert des VW Passat auf 5250 Euro festgelegt und der verklagte Versteigerer muss diese Summe an den klagenden Bieter zahlen – abzüglich des einen Euro Mindestgebot.

4 Kommentare:

  1. Ist trotzdem ganz schön heftig das Urteil

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  2. Inzwischen haben sich einige Leute richtig darauf spezialisiert, andere genau an der Stelle abzumahnen. Da mzss man wirklich aufpassen

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  3. Ja, habe ich letztens bei Stern TV gesehen. Da scheinen sich einige Anwälte richtig drauf einzuschießen

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