Hinzu kommt: Rückvergütungen an Vermittler erhöhen nicht den Überschuss des Lebensversicherers – und damit auch nicht die Überschussbeteiligung der Kunden. De facto sei dies eine zusätzliche Vertriebsvergütung, die aus der Managementgebühr der Fondsgesellschaft finanziert wird und daher tendenziell die Kosten der Fondspolice erhöht. Damit könne das Preis-Leistungs-Verhältnis aus Kundensicht unangemessen sein.
Hintergrund: Die Fondsmanagementgebühren, aus denen die Kickbacks finanziert werden, gehören zwar zu den Effektivkosten, über die Kunden bei Vertragsabschluss zu informieren sind (nach Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 9 VVG-InfoV). Sie zählen aber nicht zu den einkalkulierten Abschlusskosten, die den Kunden nach VVG-InfoV als einheitlicher Gesamtbetrag separat mitzuteilen sind. „So kann Kunden ein falscher Eindruck von der faktischen Gesamthöhe der Abschlusskosten vermittelt werden“, warnt die BaFin, die ja allenfalls die Versicherer an die Kandare nehmen kann, nicht aber die Vermittler.
Dem Bund der Versicherten (BdV) war die BaFin-Analyse offenbar zu freundlich. Auf Basis der BaFin-Daten wurden die Effektivkosten vom BdV umgerechnet – auf die Wertentwicklung analog Rechnungszins 0,25 Prozent bei klassischen Policen bzw. 6,0 Prozent bei Fondspolicen –, also der tatsächliche Abzug vom Nettobeitrag des Kunden errechnet.
Ergebnis: Bei einer Fondspolice werden danach im Mittel der vier Laufzeiten knapp 26 Prozent der Sparleistung mit Kosten belastet, bei einer Klassik-Police knapp 16 Prozent. Bei 30 Jahren Laufzeit koste eine Fondspolice laut BdV 29,2 Prozent der eingezahlten Nettobeiträge. Wenn Versicherer bei den für Kunden riskantesten Angeboten die höchsten Kosten ansetzen, widerspreche das dem Versicherungsprinzip, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Quelle: www.procontra-online.de
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