Das Verbot von offenen Immobilienfonds hat sich endgültig erübrigt. Diese
Entscheidung geht aus dem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums für die
Umsetzung der AIFM-Richtlinie hervor. Damit soll der Anlegerschutz innerhalb
der Europäischen Union verbessert werden.
Ursprünglich wollte Finanzminister
Wolfgang Schäuble offene Immobilienfonds für Privatanleger verbieten. Nun
sollen lediglich der Kauf und Verkauf beschränkt werde, indem Anleger ihre
Anteile nur noch einmal im Jahr verkaufen können. Des Weiteren können sie nur
noch viermal im Jahr Anteile von den Gesellschaften kaufen. In den vergangenen
Jahren waren einige Fonds in Verruf geraten, weil sich die Investoren zu
schnell von ihren Anteilen trennen wollten. Die Branche der offenen
Immobilienfonds verfügt in Deutschland derzeit über ein Fondsvolumen von mehr
als 80 Milliarden Euro.
Auch in einem anderen Punkte setzte sich die Finanzlobby gegen das Ministerium
durch. Objektfonds, mit denen Privatanleger etwa in Schiffe oder Flugzeuge
investieren können, will Schäuble ebenfalls weniger streng regulieren als
geplant.
Der ursprüngliche
Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass Gesellschaften Fremdkapital nur noch in
Höhe von maximal 30 Prozent des gesamten Fondsvolumens aufnehmen dürfen. Nun soll
diese Grenze bei 60 Prozent liegen. Zwar wird die 30 Prozent Grenze bei Fremdwährungen beibehalten, aber auch hier kommt es zu konkretisierten Erleichterungen. Die Mindestzeichnungssumme für Ein-Objekt-Fonds wird von 50.000€ auf 20.000€ gesenkt. Erstmals wird die "De minimis Regel" ausdrücklich für geschlossene Fonds eingeführt, wenn auch in einer noch gegenüber der EU verschärften Form.
Zudem kommt es zu Erleichterungen bei den Übergangsfristen durch den Wegfall der Vollplatzierung sowie zügigere Prospektprüfung, bei der laufenden Bewertung durch interne Durchführung und bei der Rechnungslegung. Die Vermögensstände, sowie die Verwahrstellenregelung werden erheblich ausgeweitet.
Zudem kommt es zu Erleichterungen bei den Übergangsfristen durch den Wegfall der Vollplatzierung sowie zügigere Prospektprüfung, bei der laufenden Bewertung durch interne Durchführung und bei der Rechnungslegung. Die Vermögensstände, sowie die Verwahrstellenregelung werden erheblich ausgeweitet.
Der Gesetzentwurf soll in der zweiten November-Hälfte vom Kabinett
verabschiedet werden. Anschließend müssen sich Bundestag und Bundesrat beraten.
"Dass die Abschaffung
der offenen Immobilienfonds vom Tisch ist, ist gut", sagte Hauptgeschäftsführer
Thomas Richter vom Deutschen Fondsverband BVI.
Damit schwächt das
Ministerium seine Pläne zu einer Neuregulierung der Fonds erheblich ab.
By VL/ Michael Oehme
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen