Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen
Donnerstag Klage ein. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) folgte
einen Tag später mit einem Strafantrag gegen das Gastronomieunternehmen Vapiano
wegen massiver Behinderung von Betriebsratswahlen. In Bochum wollten demnach
drei Mitarbeiter im Januar einen Betriebsrat gründen. Nach ihren Angaben wurden
sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert. Mitarbeiter haben nach
Unternehmensangaben nun angekündigt, dass sie gegen ihre ehemaligen Kollegen
Anzeige wegen Nötigung stellen wollen. Ihnen sei gedroht worden, um sie zur
Unterstützung der Wahl zu bewegen.
Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe die drei Beschäftigten zunächst
mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen
wollen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der
gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein. Am 31. Januar wurde der
Wahlvorstand, der eine spätere Betriebsratswahl organisiert, dennoch gewählt.
Vapiano beantragte wenige Tage später den Erlass einer einstweiligen Verfügung
beim Arbeitsgericht Bochum, der die Betriebsratswahl stoppen sollte, scheiterte
jedoch damit. Einen Tag später kündigte Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen
fünf Mitglieder umfassenden Wahlvorstands fristlos, darunter der Vorsitzenden. Das
Unternehmen betreibt weltweit mehr als 100 Restaurants, teils als
Franchisegeber, teils in Eigenregie. In den von Vapiano in Eigenregie
betriebenen Restaurants in Deutschland gibt es bisher keinen Betriebsrat.
By VL/ Michael Oehme
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