Montag, 25. Februar 2013

Michael Oehme: Vapiano wird von Gewerkschaft angezeigt


Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen Donnerstag Klage ein. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) folgte einen Tag später mit einem Strafantrag gegen das Gastronomieunternehmen Vapiano wegen massiver Behinderung von Betriebsratswahlen. In Bochum wollten demnach drei Mitarbeiter im Januar einen Betriebsrat gründen. Nach ihren Angaben wurden sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert. Mitarbeiter haben nach Unternehmensangaben nun angekündigt, dass sie gegen ihre ehemaligen Kollegen Anzeige wegen Nötigung stellen wollen. Ihnen sei gedroht worden, um sie zur Unterstützung der Wahl zu bewegen.

Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe die drei Beschäftigten zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen wollen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein. Am 31. Januar wurde der Wahlvorstand, der eine spätere Betriebsratswahl organisiert, dennoch gewählt.
Vapiano beantragte wenige Tage später den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bochum, der die Betriebsratswahl stoppen sollte, scheiterte jedoch damit. Einen Tag später kündigte Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen fünf Mitglieder umfassenden Wahlvorstands fristlos, darunter der Vorsitzenden. Das Unternehmen betreibt weltweit mehr als 100 Restaurants, teils als Franchisegeber, teils in Eigenregie. In den von Vapiano in Eigenregie betriebenen Restaurants in Deutschland gibt es bisher keinen Betriebsrat.

By VL/ Michael Oehme

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