Donnerstag, 14. März 2013

Michael Oehme: Photovoltaik = Investition in die Energie der Zukunft

 

Alexandre Edmont Becquel entdeckte bereits im 19. Jahrhundert das Phänomen der direkten Umwandlung des Sonnenlichts in elektrischen Strom: Photovoltaik. Heute ist Photovoltaik eine ausgereifte Methode, um aus Sonnenenergie Strom zu erzeugen. 

Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) gibt es bereits rund 1,2 Millionen Photovoltaiksysteme auf deutschen Dächern. Aber nicht nur auf Dächern sind die Anlagen montiert, auch an Fassaden, auf Carports und Garagen prägen sie immer häufiger das Ortsbild der Gemeinden und Städte. Angesichts immer weiter steigender Strompreise eine gute Investition, denn Photovoltaikanlagen werden staatlich gefördert, insbesondere über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Der Kauf einer Photovoltaikanlage kann für Privatleute ein gutes Geschäft sein. Die Kaufpreise sind in den letzten sechs Jahren um mehr als 60 Prozent gefallen, zudem sponsert der Fiskus den Betrieb der Photovoltaikanlage 20 Jahre lang.
Einen Steuerbonus gibt es für Hausbesitzer schon in dem Jahr, in dem sie die Photovoltaikanlage bestellen oder ihre Investitionsabsicht feststeht. Als sogenannter Investitionsabzugsbetrag lassen sich bereits bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten – insgesamt maximal 200 000 Euro – als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, auch wenn der Einbau erst in den nächsten drei Jahren geplant ist. Der BFH entschied kürzlich sogar, die geplante Investition könne „auch durch andere Indizien als ausschließlich die Vorlage einer verbindlichen Bestellung“ nachgewiesen werden.

Versteuert werden lediglich die Einkünfte, die sich aus dem Saldo von Betriebseinnahmen und -ausgaben ergeben. Gerade in den Anfangsjahren wird jedoch meist kein Gewinn, sondern ein Verlust erzielt. Verluste können aber auch mit anderen Einkünften, etwa aus nicht selbstständiger Tätigkeit, verrechnet werden. Damit führen Verluste zu einer satten Steuerersparnis. Die entgeltliche Lieferung von Strom an den örtlichen Stromversorger ist darüber hinaus ein steuerpflichtiger Umsatz. Private Betreiber einer Photovoltaikanlage können sich aber die gezahlte Umsatzsteuer sowohl für die Anschaffung als auch für den laufenden Betrieb der Anlage als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen