Freitag, 26. April 2013

Michael Oehme: Ein neues Gesetz krempelt die Anlagewelt um


Nach den bitteren Erfahrungen der Finanzkrise möchten die Politiker für mehr Stabilität sorgen und möglichst alle Bereiche des Finanzmarktes regulieren. Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich deshalb auf strengere Regeln für Fonds geeinigt. Mit dem Entwurf des sogenannten "Kapitalanlagegesetzbuches" bekommen die krisengeschüttelten offenen Immobilienfonds einen neuen Rahmen. Mit dem Gesetz wollen die Bundespolitiker die EU-Richtlinie für alternative Anlageklassen (AIFM) umsetzen. Das Gesetz gehört zu den zentralen Bausteinen bei der Verschärfung der Finanzmarktregulierung. Die Abgeordneten des Finanzausschusses regeln dementsprechend auch die Produkte neu. Über den Gesetzesentwurf soll Mitte Mai im Bundestag abgestimmt werden.  Die Bundesregierung schafft damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fonds, die künftig ausnahmslos als Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten sollen. Dazu gehören auch die sogenannten alternativen Investments wie offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Hedgefonds, Private Equity und Spezialfonds für Großanleger.

Offene Fonds sind klassische Investmentfonds. Die Investmentgesellschaft kann beliebig viele Fondsanteile herausgeben, die Sie schon zu relativ niedrigen Anlagebeträgen erwerben und später zum aktuellen Rücknahmepreis wieder verkaufen können. So die jeweilige Anlage ohne großen Aufwand auf verschiedene Unternehmen und Investitionen gestreut und das Risiko von Verlusten minimiert werden.  Doch die offenen Immobilienfonds werden in Zukunft weniger offen sein. Investoren sollen ihr Geld in Zukunft nicht mehr täglich aus den Fonds abziehen können.

Das am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch sieht eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor - auch für private
Investoren. Für Anleger, die bereits Kapital in offenen Immobilienfonds halten, soll es allerdings einen Bestandsschutz geben. Sie dürfen weiterhin bis zu 30 000 Euro im Halbjahr aus ihren offenen Immobilienfonds abziehen. Die einjährige Kündigungsfrist gilt für Kapital, das nach Inkrafttreten des Gesetzes in die Fonds fließt, sowie für neu aufgelegte Fonds. Es geht um die offenen Immobilienfonds, die ohne Liquiditätsprobleme durch die Finanzkrise gekommen sind. Diese sogenannten Publikumsfonds, vor allem aufgelegt für private Anleger, managen noch insgesamt rund 60 Milliarden Euro. Während es für das Altkapital noch einen Freibetrag geben wird, wird neues Kapital der Kündigungsfrist unterliegen. Nichtsdestotrotz bleiben offene Immobilienfonds als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten.

By VL/ Michael Oehme

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