Nach den bitteren Erfahrungen der Finanzkrise
möchten die Politiker für mehr Stabilität sorgen und möglichst alle Bereiche des Finanzmarktes
regulieren. Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich deshalb auf strengere Regeln
für Fonds geeinigt. Mit dem Entwurf des sogenannten "Kapitalanlagegesetzbuches"
bekommen die krisengeschüttelten offenen Immobilienfonds einen neuen Rahmen. Mit
dem Gesetz wollen die Bundespolitiker die EU-Richtlinie für alternative
Anlageklassen (AIFM) umsetzen.
Das Gesetz gehört zu den zentralen Bausteinen bei der Verschärfung der
Finanzmarktregulierung. Die Abgeordneten des Finanzausschusses regeln
dementsprechend auch die Produkte neu. Über den Gesetzesentwurf soll Mitte Mai im
Bundestag abgestimmt werden. Die Bundesregierung schafft damit eine
einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fonds, die künftig ausnahmslos als
Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten sollen. Dazu gehören auch die sogenannten alternativen
Investments wie offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Hedgefonds, Private
Equity und Spezialfonds für Großanleger.
Offene
Fonds sind klassische Investmentfonds. Die Investmentgesellschaft kann beliebig
viele Fondsanteile herausgeben, die Sie schon zu relativ niedrigen Anlagebeträgen
erwerben und später zum aktuellen Rücknahmepreis wieder verkaufen können. So
die jeweilige Anlage ohne großen Aufwand auf verschiedene Unternehmen und
Investitionen gestreut und das Risiko von Verlusten minimiert werden. Doch die offenen Immobilienfonds werden in Zukunft
weniger offen sein. Investoren sollen ihr Geld
in Zukunft nicht mehr täglich
aus den Fonds abziehen können.
Das am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages
beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch sieht eine Kündigungsfrist
von einem Jahr vor - auch für private
Investoren. Für Anleger, die bereits Kapital in
offenen Immobilienfonds halten, soll es allerdings einen Bestandsschutz geben. Sie dürfen weiterhin
bis zu 30 000 Euro im Halbjahr aus ihren offenen Immobilienfonds abziehen. Die einjährige
Kündigungsfrist gilt für Kapital, das nach Inkrafttreten des Gesetzes in die
Fonds fließt, sowie für neu
aufgelegte Fonds. Es
geht um die offenen Immobilienfonds, die ohne Liquiditätsprobleme durch die
Finanzkrise
gekommen
sind. Diese sogenannten Publikumsfonds, vor allem aufgelegt für private
Anleger, managen noch insgesamt
rund 60 Milliarden Euro. Während es für das Altkapital noch einen Freibetrag geben wird,
wird neues Kapital der Kündigungsfrist unterliegen. Nichtsdestotrotz bleiben offene
Immobilienfonds als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten.
By VL/ Michael Oehme
By VL/ Michael Oehme
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