Immobilienbrief
Nr. 301
Dieser
Beitrag wurde mit Zustimmung der Verantwortlichen des Immobilienbriefes
entnommen und darf hier veröffentlicht werden.
Univ.-Prof.
Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, Steuerberater
- Teil: Immobilienanleihen – Vom soliden und sicheren Investmentprodukt bis zum Etikettenschwindel ist alles vertreten
Die Finanzierung von Immobilien- und
erst recht von erst zu entwickelnden Projekten durch geschlossene Fonds gelingt
inzwischen nur noch wenigen Initiatoren. Zu groß ist der Vertrauensschwund im
Markt bei dieser Produktkategorie. Das neue Kapitalanlagegesetzbuch wird
ohnehin kleine Anbieter, schon wegen des dann für geregelte
Kapitalmarktprodukte zu betreibenden Aufwands, vom Markt verdrängen. Immobilienanleihen
sind eine zeitgemäße Alternative. Manche Initiatoren geschlossener Fonds haben deshalb
in den letzten Jahren auch das nach wie vor positive Image der Immobilie, die
viele Anleger mit einem sicheren Investment in Verbindung bringen, genutzt, um
Anleihen zu platzieren. Auch wenn eine Anleihe einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Zahlung des Zinses und Rückzahlung des angelegten Geldes zu einem
festen Zeitpunkt garantiert, sind Anleihen doch flexibel einsetzbar. Auch können
sie vielfältig gestaltet werden, von Stufenzinsanleihen, Floating Rate Notes
bis hin zu Nullkuponanleihen. Schließlich gibt es sogar inflationsgebundene
Anleihen und Wandelanleihen. Bei letzteren hat der Emissionär das Recht, die
Anleihe statt in Geld in Wertpapieren seines Unternehmens zurückzuzahlen.Betrachtet man die noch wenigen im
Markt befindlichen Konzepte, so zeigen sich grundlegende Unterschiede. Manche
Immobilienunternehmen ersetzen mit den Anleihegeldern nur das fehlende
Eigenkapital. Das ist der Fall, wenn eine Bank für die Gewährung eines Kredites
zur Errichtung oder zum Erwerb eines Bauwerkes die Unterlegung mit 25 oder 30 %
Eigenkapital verlangt und die Initiatorin den Betrag mittels Anleihen einsammelt.
Die Bank ist erstrangig besichert, die Anleihen erhalten lediglich eine
zweitrangige grundpfandmäßige Sicherheit. Da Immobilien im Insolvenzfall selten
mehr als 70 % des Verkehrswerts erbringen, fallen die Anleihegläubiger damit
im Regelfall aus. Bei solchen Anleihen halte ich es für einen
Etikettenschwindel, von Immobilienanleihen zu sprechen. Es handelt sich um „normale“
nachrangige Unternehmensanleihen, bei denen im Insolvenzfall das Risiko sogar
höher ist als bei Unternehmen, bei denen kein Gläubiger eine grundpfandmäßige
Sicherheit hat. Dann nämlich wird die Insolvenzmasse nach Befriedigung der
Massegläubiger gleichmäßig verteilt. Ist die Bank hingegen durch Immobilien,
die das einzig werthaltige Vermögensstück darstellen, vorrangig abgesichert,
fließt der Versteigerungserlös im Insolvenzfall ausschließlich den Banken zu.Davon zu unterscheiden sind die
seriösen Emissionäre. Sie arbeiten ausschließlich oder fast ausschließlich mit
Eigenkapital und mit dem Kapital der Anleihezeichner. Sie legen sich im Emissionsprospekt
auf ein Geschäftsmodell fest, sagen also in welcher Asset-Klasse Immobilien bis
zu welchem Betrag des Verkehrswerts erworben werden, wo die Wertschöpfung liegt
und welche Risiken der Anleger eingeht. Die Bezeichnung „Immobilienanleihe“
verdient meiner Einschätzung nach eine Anleihe aber nur dann, wenn im
Insolvenzfall die Zins- und Rückzahlungsforderungen der Anleihezeichner so mit
Grundpfandrechten abgesichert sind, dass tatsächlich jedenfalls der größte Teil
des Geldes, an die Zeichner zurückfließt. Aus praktischen Gründen werden die
Grundpfandrechte einem Treuhänder, mit genauer Zweckbestimmung (ausschließliche
Verwendung zugunsten der Anleger im worst case) übertragen.Hier sind die Anleger zwar
Fremdkapitalgeber, aber das Geld wird maßgeblich in ihrem wirtschaftlichen
Interesse investiert, die entscheidende Philosophie gutes Anlagerprodukte: Der
Anleger gibt Geld, damit der Anbieter primär des Anlegers Vermögen vermehrt und
nicht, damit der Anbieter bei möglichst niedrigem Kupon seinen fehlenden
Bankkredit ersetzen kann. Wenn keine Bank im Spiel ist, haben es die
Anleihegläubiger zudem in der Hand, ob sie etwa in einem ungünstigen
konjunkturellen Zeitpunkt an der Rückzahlung der Anleihen und der hierfür
erforderlichen Verwertung der Immobilien festhalten oder die Rückzahlung
verschieben.Bislang hat sich die hier getroffene
Unterscheidung zwischen Anleihen, die man zu Recht als Immobilienanleihen
bezeichnet, weil sie werthaltig auf Immobilien besichert sind und Anleihen von
Immobilienunternehmen, bei denen die Anleger nicht besser oder gar schlechter
stehen als bei anderen Unternehmen, nicht durchgesetzt. Für die Beurteilung der
Qualität des Investments unter Sicherheitsaspekten ist diese Unterscheidung
allerdings unverzichtbar. Der Anleger sollte den genauen Weg seines Geldes
verfolgen.
Fazit:Bei Mittelstandsanleihen und auch bei
so mancher Immobilienanleihe befürchte ich, dass Zinsen über dem Marktniveau
manchem Anleger den klaren Blick auf die Risiken verstellen. Für den Anleger
ist bei einer Anleihe entscheidend, ob das Unternehmen in der Lage ist, Zins
und Tilgung zu bedienen. Immobilienunternehmen per se, insbesondere wenn sie
risikoreiche Investitionen durchführen, sind keinesfalls sicherer als
produzierende und dienstleistende Unternehmen. Sicherheit hat der Anleger bei
Immobilienunternehmen nur bei Besicherung der Anleihen durch werthaltige
Grundpfandrechte. Nur solche Anleihen sollten seriöserweise als
„Immobilien-Anleihen“ bezeichnet werden.
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