Montag, 12. August 2013

Michael Oehme: § 34f - aktuelle Zahlen

Eine Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hatte Anfang Juni gezeigt, dass sich insgesamt 25.305 Berater als Finanzanlagenvermittler registrieren ließen. Finanzanlagenvermittler mussten sich nämlich bis 1. Juli um eine neue Zulassung für ihr Geschäft kümmern. Andernfalls dürfen sie ihre Kunden nicht mehr beraten oder ihnen Fonds verkaufen. Anfang Juli endete die Übergangsfrist, die seit Anfang dieses Jahres lief. Nun ist die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung auf über 30.000 gestiegen.  Eine Erlaubnis erhält nur, wer geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis vorlegen kann. Auch regelmäßige Prüfberichte sind künftig Pflicht.

Fast alle, nämlich 30.019 der 30.402 registrierten Vermittler, haben sich eine Erlaubnis für Investmentfonds besorgt. 8.258 verfügen zudem über eine Zulassung für geschlossene Fonds, 4.502 dürfen auch sonstige Vermögensanlagen verkaufen.

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