Am Mittwoch ging es im Ständerat um unsere Renten. Die entscheidende
Frage: Wie wird die Rentenlücke gefüllt, die mit der Senkung des
Umwandlungssatzes entsteht? Das bleibt vorerst unbeantwortet. Denn die
Sozialkommission muss nochmals über die Bücher.
12-Milliarden-Modell kommt auf den Prüfstand
Das Herzstück
der Pensionskassen-Reform ist klar: Der Umwandlungssatz im
obligatorischen Bereich des beruflichen Vorsorge (BVG) soll von 6,8 auf 6
Prozent sinken. Doch will soll die damit drohende Rentenlücke
geschlossen werden? An dieser Frage zermartern sich auch die
Ständerätinnen und Ständeräte die Köpfe.
Zwar liegen verschiedene
Varianten auf dem Tisch, doch so richtig überzeugen mag bisher kein. Der
Sozialpartner-Kompromiss von Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ist
den Bürgerlichen des Teufels. Der vom Nationalrat beschlossene
Rentenausgleich ist eine Schmalspurvariante, welche in einer
Volksabstimmung akut absturzgefährdet ist.
Die ständerätliche
Sozialkommission zimmerte deshalb einen eigenen Vorschlag, der sich aber
als zu teuer herausstellte. Schliesslich wurde in den letzten Tagen
eine neue Lösung aus dem Boden gestampft, welche FDP-Ständerat Josef
Dittli (UR) kurzfristig als Einzelantrag einbrachte. Er basiert auf dem
Nationalratsmodell, soll aber etwas mehr kosten – rund 12 statt 9
Milliarden Franken.
Dieses Rentenausgleich-Chaos
stoppt nun im Ständerat die Detailberatung über die BVG-Reform. Eine
Reform, welche mehrere Redner bereits grundsätzlich in Frage stellen.
«Die aktuelle Situation ist besser!», befand etwa FDP-Ständerat Ruedi
Noser (ZH). Er stellte deshalb eine Ablehnung der Reform in der
Schlussabstimmung in Aussicht.
Bis es soweit ist, wird es aber
noch dauern. Angesichts der Herausforderungen, welche die Reform mit
sich bringt, und auch angesichts einer neuen Ausgangslage – Stichwort
Zinswende – soll die ständerätliche Sozialkommission nochmals über die
Bücher. Die Ständerätinnen und Ständeräte hiessen einen
Rückweisungsantrag von Mitte-Frau Isabelle Chassot (FR) nach einer
mehrstündigen Diskussion mit 28 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen
gut.
Die Vorlage geht an die zuständige Kommission zurück mit dem
Auftrag, das neue Ausgleichsmodell zu analysieren – «insbesondere die
Auswirkungen auf den Kreis der Begünstigten und auf die Finanzierung des
Zuschlags zur Altersrente».