Am Mittwoch ging es im Ständerat um unsere Renten. Die entscheidende Frage: Wie wird die Rentenlücke gefüllt, die mit der Senkung des Umwandlungssatzes entsteht? Das bleibt vorerst unbeantwortet. Denn die Sozialkommission muss nochmals über die Bücher.
12-Milliarden-Modell kommt auf den Prüfstand
Das Herzstück der Pensionskassen-Reform ist klar: Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich des beruflichen Vorsorge (BVG) soll von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Doch will soll die damit drohende Rentenlücke geschlossen werden? An dieser Frage zermartern sich auch die Ständerätinnen und Ständeräte die Köpfe.
Zwar liegen verschiedene Varianten auf dem Tisch, doch so richtig überzeugen mag bisher kein. Der Sozialpartner-Kompromiss von Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ist den Bürgerlichen des Teufels. Der vom Nationalrat beschlossene Rentenausgleich ist eine Schmalspurvariante, welche in einer Volksabstimmung akut absturzgefährdet ist.
Die ständerätliche Sozialkommission zimmerte deshalb einen eigenen Vorschlag, der sich aber als zu teuer herausstellte. Schliesslich wurde in den letzten Tagen eine neue Lösung aus dem Boden gestampft, welche FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) kurzfristig als Einzelantrag einbrachte. Er basiert auf dem Nationalratsmodell, soll aber etwas mehr kosten – rund 12 statt 9 Milliarden Franken.
Dieses Rentenausgleich-Chaos stoppt nun im Ständerat die Detailberatung über die BVG-Reform. Eine Reform, welche mehrere Redner bereits grundsätzlich in Frage stellen. «Die aktuelle Situation ist besser!», befand etwa FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Er stellte deshalb eine Ablehnung der Reform in der Schlussabstimmung in Aussicht.
Bis es soweit ist, wird es aber noch dauern. Angesichts der Herausforderungen, welche die Reform mit sich bringt, und auch angesichts einer neuen Ausgangslage – Stichwort Zinswende – soll die ständerätliche Sozialkommission nochmals über die Bücher. Die Ständerätinnen und Ständeräte hiessen einen Rückweisungsantrag von Mitte-Frau Isabelle Chassot (FR) nach einer mehrstündigen Diskussion mit 28 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut.
Die Vorlage geht an die zuständige Kommission zurück mit dem Auftrag, das neue Ausgleichsmodell zu analysieren – «insbesondere die Auswirkungen auf den Kreis der Begünstigten und auf die Finanzierung des Zuschlags zur Altersrente».
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