Donnerstag, 28. März 2013

Michael Oehme: Pünktlich zu Ostern - Lindt verliert den Schokohasen-Krieg

 

Zum Osterwochenende endet der über ein Jahrzehnt währende Rechtsstreit um den wahren Schoko-"Goldhasen".


Seit zwölf Jahren beschäftigt der Goldhase aus Schokolade die deutschen Gerichte. Die Confiserie Riegelein hat sich nach vier Urteilen nun endgültig in letzter Instanz gegen Konkurrenten, den schweizerischen Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli durchgesetzt, der den süßen, goldigen Hasen für sich beanspruchen wollte. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Der sitzende Schoko-Hase in Goldfolie kann nicht als Marke geschützt werden. Das geht aus einer Mitteilung der Confiserie Riegelein hervor.
Im Jahr 2000 ließ das Unternehmen Lindt & Sprüngli seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke unter anderem für Deutschland schützen. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Die Form wurde schon seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird, so das Argument der Kläger.

„Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie. Es handelt sich um einen traditionellen Formenschatz, der schon seit gut einem halben Jahrhundert von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird. Zu dieser Zeit war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel“, so Peter Riegelein.

"Wir sind sehr, sehr enttäuscht, müssen die Entscheidung aber akzeptieren", sagte hingegen eine Lindt-Sprecherin.

Quelle: REUTERS

















By VL/ Michael Oehme

Freitag, 22. März 2013

Michael Oehme: Njet zu Zypern

 
Russland hat die Verhandlungen über neue Finanzhilfen für Zypern für gescheitert erklärt. Es gebe kein Interesse an den Vorschlägen des zyprischen Finanzministers Michalis Sarris. Russland sei auch nicht an Investitionen in zyprische Gasvorkommen interessiert, sagte der russische Finanzminister Anton Siluanow am Freitag in Moskau.

Zypern hatte auf finanzielle Hilfe aus Russland gehofft, nachdem das zyprische Parlament die mit der Euro-Zone ausgehandelten Finanzhilfen für das Land abgelehnt hatte. Bei den Verhandlungen ging es unter anderem um eine Verlängerung eines Kredits im Volumen von 2,5 Milliarden Euro. In Zypern lagern große Vermögen russischer Investoren, weshalb viele Beobachter einen Rettungsbeitrag des Landes erwarteten.

Der zyprische Finanzminister war am Dienstag angereist und hatte dort neben Siluanow auch mit Vizeregierungschef Igor Schuwalow Gespräche geführt. Kommentatoren gehen davon aus, dass Russland durch eine Verschärfung der Krise auf Zypern hofft, am Ende doch noch billiger an Vermögenswerte des Inselstaates zu kommen.

Zypern muss bis Montag 5,8 Milliarden Euro aufbringen, um ein Zehn-Milliarden-Euro-Hilfspaket der Troika aus EU, EZB und IWF zu erhalten und damit eine Staatspleite zu vermeiden. Über den sogenannten Plan B will das Parlament auf Zypern heute beraten und abstimmen.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den Vorschlag Zyperns strikt zurückgewiesen, Rentenkassen zur finanziellen Rettung des Landes heranzuziehen. Zugleich warnte sie die Mittelmeerinsel davor, die Geduld der Euro-Partnerländer im Ringen um ein Rettungspaket auszureizen. Die Europäische Union hat Zypern bis Montag Zeit gegeben, mehrere Milliarden Euro aufzubringen und so Zugang zum Rettungspaket zu erhalten. Sollte das nicht gelingen, droht dem Land der Zusammenbruch des Finanzsystems und ein Austritt aus der Eurozone.

By VL/ Michael Oehme

Donnerstag, 21. März 2013

Michael Oehme: Geschlossene Immobilienfonds: Blind Pool ist nicht gleich Blind Pool


Ergebnisse einer von tapir AG in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung des Rechtsanwalts und Unternehmensberaters Dr. Stefan Michaelsen

München, 19. März 2013. In ihrer Dezember-Ausgabe 2012 untersuchte die Anlegerschutz-Zeitschrift „Finanztest“ 58 geschlossene Immobilienfonds, die in Deutschland investieren. Immerhin 36 Fonds davon, die eines von sechs sogenannten K.o.-Kriterien nicht erfüllen, wurden pauschal als zu riskant angesehen und keiner weiteren Prüfung unterzogen. Das häufigste Ausschlusskriterium war dabei die konzeptionelle Gestaltung als sogenannter Blind Pool - hiervon waren immerhin 28 Fonds betroffen. Dazu Finanztest: „Stehen mehr als 10 Prozent der direkten oder indirekten Immobilieninvestitionen des Fonds bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht fest, spricht man von einem Blind Pool. Es handelt sich um eine Vertrauensinvestition in das Fondsmanagement. Nur wenn die Fondsmanager die richtigen Immobilien kaufen, kann sich die Investition vielleicht lohnen. Das Risiko ist für den Anleger nur schwer kalkulierbar.“
Da Finanztest hieraus schließt, dass derartige Fonds alleine schon aus der konzeptionellen Gestaltung heraus als zu risikoreich eingestuft werden müssen, wurde der anerkannte Fondsexperte Rechtsanwalt Dr. Stefan Michaelsen von der Münchner tapir AG beauftragt, im Rahmen einer wissenschaftlichen Analyse zu untersuchen, welche konzeptionellen Unterschiede bestehen und wie das Blind Pool-Risiko für den Anleger gesenkt und ihm seine Anlageentscheidung erleichtert werden kann. Hierzu wurden diese 28 Fonds nach entsprechenden Vergleichskriterien untersucht.
Die untersuchten Fonds unterteilen sich in neun Projektentwicklungsfonds und neun Immobilienhandelsfonds und Fonds für opportunistischen Portfolioaufbau sowie zehn weitere Fonds. Bei allen drei sogenannten „Real Estate Opportunity“-Strategien steht das Portfolio vor der Platzierung konzeptionsbedingt nicht fest und kann sich auch - mit Ausnahme der Fonds mit opportunistischem Portfolioaufbau - über die Zeit hinweg ständig ändern, wie dies auch bei Wertpapierfonds und bei Offenen Immobilienfonds der Fall ist. Schließlich bestimmt auch erst das eingeworbene Eigenkapital über das Volumen eines Mehrobjekt-Fonds und damit den Umfang der möglichen Immobilien-Investitionen.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen geschlossenen Immobilien-Fonds sind eklatant. Ergebnisse sind unter anderen:
·         Lediglich 14 von 28 Fonds stellen ihren „track record“ in Leistungsbilanzen dar, und nur acht davon auch mit einem Wirtschaftsprüfer-Testat. Ein Grund hierfür mag die teilweise recht kurze Platzierungshistorie sein. Auffällig ist aber auch, dass die Anbieter ohne „track record“ auch sonst keine größeren Erfahrungen im Immobilienbereich im Emissionsprospekt belegen.
·         Nur ein Teil der Anbieter stellt Interessenten journalistisch orientierte Analyse-Publikationen und Berichte spezialisierter Rating-Agenturen wie G.U.B. und Scope zur Verfügung, um ihnen ihre Anlageentscheidung zu erleichtern. Dies reicht von einem völligen Fehlen von Analysen bei einem Fonds bis zu fünf Ratings bei zwei Fonds.
Gemäß § 266 Absatz 2 Satz 2 Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) auf dem aktuellen Entwurfsstand muss eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft zukünftig in den Anlagebedingungen festlegen, welche Vermögensgegenstände in welchem Umfang für einen geschlossenen Publikums-AIF erworben werden. Diese Angaben werden bereits heute von vielen Anbietern von geschlossenen Blind Pool-Fonds freiwillig gemacht. 19 der 28 Fonds machen die Angaben im Gesellschaftsvertrag unter einem eigenen Paragraphen oder in einem Anhang, meistens werden sie als „Investitionskriterien“ bezeichnet.
·         Nur zwölf Fonds regeln die Vorgaben für eine Mindeststreuung der Anlagen (Diversifikation) verbindlich im Prospekt, obwohl das „nicht alle Eier in einen Korb legen“ natürlich eine der wirkungsvollsten Risikomanagement-Maßnahmen überhaupt darstellt.
·         Nur ein einziger (Projektentwicklungs-) Fonds schließt jeglichen Fremdkapitaleinsatz auf Fonds- und Projektebene aus, was unüblich ist, aber das Risiko ebenfalls erheblich vermindert. Zehn Fonds setzen beim Kauf von Immobilien mehr als
60 Prozent Fremdkapital ein. Dies ist die derzeit geplante Obergrenze im AIFM-Umsetzungsgesetz, die aber zukünftig möglicherweise auch nur noch 30% betragen könnte, wie ursprünglich im Referentenentwurf des BMF vorgesehen.
·         Nur einer der untersuchten Fonds trifft freiwillig vertragliche Vorkehrungen gegen mögliche Missbräuche im Einkaufsprozess oder bei Verkäufen zwischen eigenen Fonds. Drei weitere Fonds schließen zumindest Zwischengewinne aus. Auch zukünftig gilt die entsprechende gesetzliche Regelung in § 68a Investmentgesetz nur für offene Immobilienfonds, insofern ist diese freiwillige Selbstverpflichtung zu begrüßen.
·         Ein besonderes Augenmerk sollten Anleger auf die unterschiedliche Behandlung von „Übergewinnen“ legen, da sich hier aus Sicht des Analysten große Unterschiede abzeichnen. Diese Regelungen geben Auskunft darüber, wie fair über das erwartete Renditeniveau hinaus erzielte Gewinne zwischen Anbieter und Anleger geteilt werden. Unüblich hohe Gewinnbeteiligungen für den ja selbst i.d.R. nicht investierten Anbieter (Carried Interest) fallen dabei bei vier Fonds auf: 50 % ab 7,50% bzw. 8,00% Rendite; 50% ab 9,5% und bei dem gleichen Fonds 80% ab 10,5%; 2/3 ab 8,5%. Bei Produkten für institutionelle Anleger sind hingegen eher Werte von 10% oder 20% die Regel. Ein Anbieter ist sogar schon ab einer Nullrendite mit 15% am Gewinn beteiligt, ohne dass auf diesem Renditeniveau schon eine eigene Investment-Leistung (Performance) erbracht werden könnte.
·         Fünf Fonds vereinnahmen 100% der Gewinne ab 8,00%, 10,45%, 12,00%, 13,00% und 13,25%. „Solche Regelungen nehmen dem Anleger jegliche Chance auf eine höhere Rendite“, so Rechtsanwalt Dr. Stefan Michaelsen.
Der Fondsexperte fasst zusammen: „Aufgrund der wirtschaftlichen Realität sind nicht auf  eine bloße Bestandshaltung von bereits durch den Anbieter erworbenen Immobilien ausgerichtete Fonds grundsätzlich nur als Blind Pool-Konzepte realisierbar. Dies als generelles K.o.-Kriterium zu definieren, erscheint uns nicht angemessen. Die Risiken und Chancen von Blind Pool-Fonds werden durch eine Reihe von Merkmalen entscheidend beeinflusst. Geeignete Maßnahmen können dabei durchaus auch zu einem geringen Verlustrisiko auf dem Niveau von Value Added oder sogar Core-Immobilienanlagen führen. Die vorgelegte wissenschaftliche Analyse ist ein erster Beitrag zur Untersuchung dieser Zusammenhänge.“

Mittwoch, 20. März 2013

Michael Oehme: Comroad-Konkurs

 
Die Comroad AG war ein von Bodo Schnabel gegründetes Unternehmen zur Entwicklung und Produktion von Telematik-Systemen und Navigationscomputer für Fahrzeuge. Die Comroad AG gehörte zu den Topwerten am Neuen Markt. Denn als der Neue Markt an der Frankfurter Börse ab dem Frühjahr 2000 unaufhaltsam in die Tiefe stürzte, gab es ein Unternehmen, das den Stürmen am Kapitalmarkt und in der Wirtschaft zu trotzdem schien: die Comroad AG. Im Frühjahr 2001 legte das Unternehmen sensationell gute Geschäftszahlen vor. Der Umsatz vervierfachte sich, das Ergebnis stieg um den Faktor sechs. Der Börsenkurs, der 650 Prozent zugelegt hatte, explodierte. Zunächst wunderte sich niemand über den enormen Firmenerfolg.  Denn mit dem Zuwachsen von Telekommunikation, Internet und Computertechnik entstanden neue Märkte, wovon sich Comroad ein Stück sichern wollte, indem es die technische Infrastruktur und die Software entwickelte und verkaufte, damit beispielsweise eine Spedition den Standort ihrer Fahrzeuge orten oder eine Versicherung Aufträge an ihre Außenmitarbeiter leiten könnte. Gründervater Schnabel verwies immer wieder auf seine ordnungsgemäß aufgestellten Bilanzen, die von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG geprüft und testiert worden waren.  Die Offenlegung des Skandals um die Comroad AG war schließlich ein Verdienst der Börse-Online Redakteurin Renate Daum, die nahezu im Alleingang den Beweis für die Nichtexistenz von Geschäften erbrachte, die nach vielfachen Auskünften der Firmenleitung angeblich existierten. Sie war bereits anlässlich des Börsengangs über die aggressiven Wachstumsprognosen Schnabels gestolpert. Sie war so ambitioniert, dass sie nach Hongkong reiste, wo angeblich ein ganzes Netz von Geschäftspartnern des Münchner Telematik-Anbieters saß, mit denen er rund die Hälfte seines Umsatzes bestritt. Erschreckenderweise war ein Großteil der von Comroad angegebenen Summen nicht nachweisbar, weil die angeblichen Partnerfirmen unauffindbar waren oder bestritten, je Geschäfte mit Schnabel gemacht zu haben. Schnabel versuchte vergeblich gegen die negativen Presseberichte vorzugehen. Innerhalb eines Monats fanden Prüfer heraus, dass der Comroad-Chef die Anleger mit Bilanzfälschungen getäuscht und betrogen hatte. Die Unternehmenszahlen hatte er mit nicht existierenden Forderungen und angeblich geleisteten Anzahlungen beschönigt. Schnabel wurde letztendlich zu sieben Jahren Haft wegen Kursbetrugs verhaftet.

By VL/ Michael Oehme

Dienstag, 19. März 2013

Michael Oehme: Finanzskandal Guinness


 

Finanzskandale sind kein Phänomen des 21. Jahrhunderts. Erinnern Sie sich an den Skandal um den Getränkekonzern Guinness, der die Londoner Finanzwelt erschütterte?


In den achtziger Jahren galt Ernst Saunders als Prototyp des ambitionierten und gleichzeitig fähigem Managers auf der britischen Insel. Als er 1981 seinen Posten als Chef der Guinness-Brauerei antrat, war das britisch-irische Unternehmen ein unbedeutender Bierproduzent mit gerade einmal 100 Millionen Pfund Umsatz, dessen Geschäfte zusehend schlechter liefen. Saunders jedoch machte daraus ein weltweit operierendes Getränkeimperium in Milliardengröße, indem er alle nicht zum Kernbereich gehörenden Aktivitäten abstieß, den Bierabsatz belebte und sich bei anderen Spirituosen- und Getränkeherstellern einkaufte. 1996 hatte es Saunders auf den schottischen Whiskey- und Ginbrenner Distillers Company abgesehen. Der Deal sollte die Krönung seiner Karriere werden und Guinness zu einem der bedeutendsten Getränkekonzerne der Welt machen. Zeitgleich jedoch bot die schottische Supermarktkette Argyll für die Aktien der börsennotierten Distillers Company. Mithilfe der beiden Banken Morgan Grenfell und Henry Ansbacher nahm Saunders Kontakt zu einflussreichen und vor allem kapitalkräftigen Geschäftsleuten der Londoner City auf. Die Bündnispartner von Saunders sollten im großen Stil Guinness-Aktien kaufen, da das Guinness-Kaufangebot für Distillers neben einer Barabfindung auch einen Aktientausch vorsahen. Je höher also der Aktienkurs von Guinness stieg, desto lukrativer sah dieser Tausch für die Distillers-Aktionäre aus. Die Kursmanipulation funktionierte und Distillers nahm das Angebot von Saunders an, welches einem Kaufpreis von 2,7 Milliarden Pfund entsprach.

Der Guinness-Chef konnte sich nicht lange im Glanz seines Erfolges sonnen: Ivan Boesky, der als Inside-Dealer entlarvte amerikanische Aktienspekulant, war die undichte Stelle und die britische Justiz begann ihre Ermittlungen. In einem der größten Prozesse der britischen Finanzgeschichte kam ans Tageslicht, dass das Guinness-Management zusätzlich zur Kursmanipulation auch noch einige Distillers-Aktionären heimlich einen höheren Preis für ihre Anleihe gezahlt und somit gegen die Übernahmeregeln verstoßen hatten. Saunders wurde zusammen mit drei Mitangeklagten, in insgesamt zwölf Punkten für schuldig befunden- unter anderem Diebstahl, Verschwörung und Buchfälschung- und zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Saunders selbst sah sich nie im Unrecht, sondern als Opfer einer Verschwörung von früheren Vorstandskollegen, Mitgliedern der Guinness-Familie, Politikern, Anwälten und Bankern. 

By VL/ Michael Oehme

Montag, 18. März 2013

Michael Oehme: Der individuelle Schutz des Verbrauchers ist keine Aufgabe der BaFin



Wir Menschen wollen für alles Verantwortung übernehmen. Wir fühlen uns dazu berufen vernünftig darüber zu entscheiden, inwiefern sich unser Leben gestalten soll: Wie mache ich Karriere? Verantwortlich sein für die berufliche Selbstverwirklichung. Wann bekomme ich Kinder? Verantwortlich sein für die persönliche Selbstverwirklichung. Für welches Smartphone soll ich mich eigentlich entscheiden? In einer schnellen, multi- und crossmedialen Welt wollen wir die Kontrolle behalten. Wir wollen uns vor potentiellen Gefahren schützen. Es scheint, als würden wir für alles Verantwortung übernehmen und jedes kleinste Detail noch so kritisch hinterfragen. Wenn es allerdings um Finanzprodukte geht, beschäftigen sich die Verbraucher teilweise nicht intensiv genug mit der Materie. Und das, obwohl ein Finanzprodukt möglicherweise ein ganzes Leben lang relevant für einen Anleger sein kann. 

Der individuelle Schutz des Verbrauchers ist keine Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie deren Präsidentin, Elke König, erklärt. „Das Versicherungsaufsichtsgesetz nennt den Schutz der Versicherungsnehmer explizit als Ziel. Das Kreditwesengesetz stellt im Wesentlichen auf die Solvenzaufsicht ab, eines der effektivsten Instrumente des Verbraucherschutzes. Die Wertpapieraufsicht wiederum kümmert sich darum, dass die Regeln eingehalten werden, die für den Wertpapierhandel gelten“, so König. Der individuelle Schutz des Verbrauchers sei im deutschen Finanzsystem gekoppelt an ein gut ausgebautes Netz von Ombudsstellen und Verbraucherzentralen. Das angeschlagene Fremdbild mancher Finanzprodukte könnte durchaus optimiert werden, indem diese transparenter werden. Die Verbraucher setzten sich nicht intensiv genug mit den Produktinformationen auseinander, weil sie für Laien „Hieroglyphen“ darstellen. 

Sie sind unverständlich und kaum prägnant, während die Verbraucher sich zu wenig Zeit nehmen ein Finanzprodukt in allen Fassetten zu bewerten und auszuwählen. Wir alle haben 24 Stunden. Keine Sekunde mehr, keine Sekunde weniger. Wenn wir mehr Zeit investieren, bei Finanzprodukten aufmerksamer und ehrgeiziger zu werden, wenn wir den Biss entwickeln nachzufragen oder uns für ein anderes Produkt zu entscheiden, beeinflussen wir unsere Zukunft als Verbraucher und Anleger positiv.

Freitag, 15. März 2013

Michael Oehme: #Hashtags nun auch bei Facebook?


 

 

Die sogenannten Hashtags sind Stichwörter mit Rautezeichen und gehören mittlerweile zur Internetkultur. Twitternutzer kennen sie bereits. Sie schaffen Ordnung und bündeln Gespräche auf dem Online-Netzwerk in Echtzeit. 


Nutzer verwenden Hashtags, um Nachrichten und Themen zu verfolgen, sich darüber auszutauschen oder Beschwerden loszuwerden und Kritik zu üben. Jetzt denkt offenbar auch das soziale Netzwerk Facebook darüber nach, Hashtags einzuführen. Eine entsprechende Funktion werde gerade getestet, berichtet das amerikanische "Wall Street Journal" mit Berufung auf eingeweihte Personen. Wie bei Twitter sollen Nutzer damit durch einen Klick auf ein mit Raute versehenes Schlagwort weitere Einträge zu diesem Thema angezeigt bekommen. Öffentliche Nachrichten von Facebook-Nutzern könnten so besser durchsucht werden.

Facebook hatte erst vor kurzem seine Suchfunktion überarbeitet. Mark Zuckerberg sagte, er wolle das soziale Netzwerk zur personalisierten Nachrichtenseite seiner Nutzer machen. Da würde es natürlich helfen, wenn Einträge zu einem Thema leicht auffindbar wären. Bisher ist das auf Facebook oft nur eingeschränkt möglich.

Die Hashtags auf Twitter hatten sich einst die ersten Nutzer selbst ausgedacht, der Dienst baute die Funktion dann offiziell ein. Die Hashtags sind inzwischen so fest in der Internetkultur verankert. Auch auf Tumblr oder der Facebook-Tochter Instagram tauchen sie mittlerweile auf. Dabei sind die Suchschlagworte nicht nur bei Nutzern beliebt, sondern auch bei Werbekunden. Firmen nutzen die Schlagwörter nämlich gern, um potentielle Kunden auf ihr Produkt aufmerksam machen. Das Wall Street Journal meint folglich, dass eine Hashtag-Funktion ein Zeichen für den verstärkten Kampf der Netzwerke um Werbekunden ist.

Donnerstag, 14. März 2013

Michael Oehme: Photovoltaik = Investition in die Energie der Zukunft

 

Alexandre Edmont Becquel entdeckte bereits im 19. Jahrhundert das Phänomen der direkten Umwandlung des Sonnenlichts in elektrischen Strom: Photovoltaik. Heute ist Photovoltaik eine ausgereifte Methode, um aus Sonnenenergie Strom zu erzeugen. 

Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) gibt es bereits rund 1,2 Millionen Photovoltaiksysteme auf deutschen Dächern. Aber nicht nur auf Dächern sind die Anlagen montiert, auch an Fassaden, auf Carports und Garagen prägen sie immer häufiger das Ortsbild der Gemeinden und Städte. Angesichts immer weiter steigender Strompreise eine gute Investition, denn Photovoltaikanlagen werden staatlich gefördert, insbesondere über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Der Kauf einer Photovoltaikanlage kann für Privatleute ein gutes Geschäft sein. Die Kaufpreise sind in den letzten sechs Jahren um mehr als 60 Prozent gefallen, zudem sponsert der Fiskus den Betrieb der Photovoltaikanlage 20 Jahre lang.
Einen Steuerbonus gibt es für Hausbesitzer schon in dem Jahr, in dem sie die Photovoltaikanlage bestellen oder ihre Investitionsabsicht feststeht. Als sogenannter Investitionsabzugsbetrag lassen sich bereits bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten – insgesamt maximal 200 000 Euro – als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, auch wenn der Einbau erst in den nächsten drei Jahren geplant ist. Der BFH entschied kürzlich sogar, die geplante Investition könne „auch durch andere Indizien als ausschließlich die Vorlage einer verbindlichen Bestellung“ nachgewiesen werden.

Versteuert werden lediglich die Einkünfte, die sich aus dem Saldo von Betriebseinnahmen und -ausgaben ergeben. Gerade in den Anfangsjahren wird jedoch meist kein Gewinn, sondern ein Verlust erzielt. Verluste können aber auch mit anderen Einkünften, etwa aus nicht selbstständiger Tätigkeit, verrechnet werden. Damit führen Verluste zu einer satten Steuerersparnis. Die entgeltliche Lieferung von Strom an den örtlichen Stromversorger ist darüber hinaus ein steuerpflichtiger Umsatz. Private Betreiber einer Photovoltaikanlage können sich aber die gezahlte Umsatzsteuer sowohl für die Anschaffung als auch für den laufenden Betrieb der Anlage als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Mittwoch, 13. März 2013

Michael Oehme:Verantwortung bedeutet Chancen




Wir Menschen wollen für alles Verantwortung übernehmen. Wir fühlen uns dazu berufen vernünftig darüber zu entscheiden, inwiefern sich unser Leben gestalten soll: Wie mache ich Karriere? Verantwortlich sein für die berufliche Selbstverwirklichung. Wann bekomme ich Kinder? Verantwortlich sein für die persönliche Selbstverwirklichung. Für welches Smartphone soll ich mich eigentlich entscheiden? In einer schnellen, multi- und crossmedialen Welt wollen wir die Kontrolle behalten. Wir wollen uns vor potentiellen Gefahren schützen. Es scheint, als würden wir für alles Verantwortung übernehmen und jedes kleinste Detail noch so kritisch hinterfragen. Wenn es allerdings um Finanzprodukte geht, beschäftigen sich die Verbraucher teilweise nicht intensiv genug mit der Materie. Und das, obwohl ein Finanzprodukt möglicherweise ein ganzes Leben relevant für einen Anleger sein kann. Der individuelle Schutz des Verbrauchers ist keine Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie deren Präsidentin, Elke König, erklärt. „Das Versicherungsaufsichtsgesetz nennt den Schutz der Versicherungsnehmer explizit als Ziel. 

Das Kreditwesengesetzstellt im Wesentlichen auf die Solvenzaufsicht ab, eines der effektivsten Instrumente des Verbraucherschutzes. Die Wertpapieraufsicht wiederum kümmertsich darum, dass die Regeln eingehalten werden, die für den Wertpapierhandel gelten“, so König. Der individuelle Schutz des Verbrauchers sei im deutschen Finanzsystem gekoppelt an ein gut ausgebautes Netz von Ombudstellen und Verbraucherzentralen. Das angeschlagene Fremdbild mancher Finanzprodukte könnte durchaus optimiert werden, indem diese transparenter werden. Die Verbraucher setzten sich nicht intensiv genug mit den Produktinformationen auseinander, weil sie für Leihen Hieroglyphen darstellen. Sie sind unverständlich und kaum prägnant während die Verbraucher sich zu wenig Zeit nehmen ein Finanzprodukt in allen Fassetten zu bewerten und auszuwählen. Wir alle haben 24 Stunden. Keine Sekunde mehr, keine Sekunde weniger. Wenn wir mehr Zeit investieren bei Finanzprodukten aufmerksamer und ehrgeiziger zu werden, wenn wir den Biss entwickeln nachzufragen oder uns für ein anderes Produkt zu entscheiden, beeinflussen wir unsere Zukunft als Verbraucher und Anleger positiv.

Montag, 11. März 2013

Michael Oehme: Starker, deutscher Außenhandel



Der deutsche Außenhandel ist nach dem Rekord vom Vorjahr auch 2013 stark gestartet. Im Januar verkauften Deutschlands Firmen Waren im Wert von 88,6 Milliarden Euro ins Ausland, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte. Das waren 3,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 1,4 Prozent mehr als im Dezember 2012. Das Exportgeschäft in die Eurozone stagniert im Januar auf Jahressicht mit einem Plus von nur 0,4 Prozent. Dagegen legte der Außenhandel mit Ländern der Europäischen Union, die nicht zur Währungsgemeinschaft zählen, um 5,5 Prozent zu, wie die Statistiker erklärten. Der deutsche Export in Drittländer außerhalb der EU kletterte im Januar um 4,5 Prozent.

Ungeachtet einer Schwächephase zum Jahresende hatten die deutschen Außenhändler im vergangenen Jahr so viel verkauft wie niemals zuvor. Der Export war 2012 um 3,4 Prozent auf 1.097,3 Milliarden Euro gestiegen. Der Wert der Importe nach Deutschland lag im Januar bei 74,9 Milliarden Euro. Das waren den Angaben zufolge 2,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 3,3 Prozent mehr als im Dezember.

Freitag, 8. März 2013

Michael Oehme: BER Messias Mehdorn?



Der frühere Air-Berlin- und Bahnchef Harmut Mehdorn soll das Chaos am neuen Hauptstadtflughafen BER bewältigen. Ironischer Weise verklagte ausgerechnet er in seinem Amt als Air-Berlin Chef den Hauptstadtflughafen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, einer der BER-Gesellschafter, bestätigte die Neubesetzung. Doch die Entsetzung lässt nicht lange auf sich warten: Gebraucht werde ein erfahrener Manager, Mehdorn dagegen habe als Bahnchef zehn Jahre lang das "Milliardengrab" Stuttgart 21 betrieben, kritisiert Renate Künast. Auch der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Anton Hofreiter hält Mehdorn für einen ungeeigneten Kandidaten. Der Flughafen hätte einen diplomatischen Chef gebraucht, der offen und behutsam auf Mitarbeiter, Aufsichtsräte und Auftragnehmer zugehen könne.

Verkehrsminister Ramsauer hingegen lobt Mehdorn in höchsten Tönen. Er besitze "hervorragende Managementfähigkeiten sowie ein Höchstmaß an wirtschaftlicher und technischer Kompetenz", sagte Ramsauer, der als ein Vertreter des Bundes Einfluss im Aufsichtsrat ausübt. Zudem verwies er auf Mehdorns "große Erfahrung vor allem im Bereich Luftfahrt". Davon könne der Flughafen profitieren.

Mehdorn folgt auf Rainer Schwarz, den der Aufsichtsrat Mitte Januar wegen Pannen am Projekt gefeuert hatte. Die Eröffnung des Airports wurde bereits mehrfach verschoben, weshalb Fluglinien wie Air Berlin Schadensersatz fordern.

Freitag, 1. März 2013

Michael Oehme: Bertelsmann schluckt BMG



Die Bertelsmann SE erwirbt die Anteile der Beteiligungsgesellschaft KKR & Co. an BMG. Damit sichert sich der größte Medienkonzern Europas die volle Kontrolle über das Musikrechteunternehmen.
Die Übernahme des 51-prozentigen Anteils der New Yorker KKR an BMG sollte bis Ende Juni abgeschlossen sein. Die Transaktion muss demnach noch kartellrechtlich genehmigt werden. Bertelsmann zahlt einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Mio.-Euro-Betrag, sagte Konzernsprecher Christian Steinhof. Überdies übernehme Bertelsmann einen Teil der BMG-Schulden.
Der Vorstandsvorsitzende Thomas Rabe will derzeit Akquisitionen die Abhängigkeit des Konzerns von Europa sowie vom schrumpfenden Anzeigenmarkt für Zeitungen und Zeitschriften abzubauen. Die durch den Verkauf eines Anteils an der Senderfamilie RTL Group SA erlösten Mittel sollen für Akquisitionen zur Verfügung stehen.
Bertelsmann hatte 2008 seine Musiksparte für 900 Mio. Dollar an Sony verkauft und kurze Zeit später in Partnerschaft mit KKR BMG Rights gegründet. In den vergangenen Jahren bot BMG Rights für Musikrechte aus dem Bestand der Warner Music Group und von EMI Group Ltd.