Freitag, 26. April 2013

Michael Oehme: Bundesbank kritisiert EZB-Strategien


Der Chef der Europäischen Zentralbank Mario Draghi streitet mit demBundesbank-Präsidenten Jens Weidmann. Normalerweise regeln die WährungshüterMeinungsverschiedenheiten hinter verschlossenen Türen. Doch hier wird derStreit um die richtige Strategie in der Euro-Krise offen ausgetragen. Jetztist auch noch eine Stellungnahme öffentlich geworden, die die Bundesbank an dasBundesverfassungsgericht geschickt hat. Das Gericht wird sich im Sommer mit demneuen Rettungsschirm ESM befassen. In dem Schreiben erklärt die Bundesbank auf29 Seiten, was aus ihrer Sicht bei der EZB schiefläuft. Mario Draghi hattevergangenen Sommer versprochen, den Euro zu beschützen, was auch immer dafürnötig sei. Der EZB-Chef kündigte an, dass die Zentralbank unbegrenztStaatsanleihen kaufen würde, wenn sich ein Krisenland einem Reformprogrammunterwirft. Danach sanken die Zinsen sehr deutlich, die angeschlagene Staatenwie Spanien und Italien für neue Kredite zahlen müssen.
Staatsanleihenkäufe sind eigentlich tabu für die EZB. Die Zentralbankbegründet ihre Ausnahme damit, dass die traditionelle Geldpolitik mithilfe desLeitzinses nicht mehr funktioniert.

Diese Behauptung greift die Bundesbank an: Es könnte auch die Architekturder Euro-Zone an sich sein, die den Leitzins wirkungslos mache. Es gebe aber zuwenig Daten, um diese Frage zu beantworten. 
Die EZB-Analyse sei "subjektiv", betont die Bundesbank. Und diehohen Zinsen für die Krisenstaaten seien zudem nicht unbedingtein "irrationales" Überdrehen der Finanzmärkte, sondern könntenauch einfach ökonomische Gründe haben. "Es ist sehr zweifelhaft, obein einheitliches Zinsniveau in der Währungsunion erstrebenswert ist",heißt es.

By VL/ Michael Oehme

Michael Oehme: Ein neues Gesetz krempelt die Anlagewelt um


Nach den bitteren Erfahrungen der Finanzkrise möchten die Politiker für mehr Stabilität sorgen und möglichst alle Bereiche des Finanzmarktes regulieren. Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich deshalb auf strengere Regeln für Fonds geeinigt. Mit dem Entwurf des sogenannten "Kapitalanlagegesetzbuches" bekommen die krisengeschüttelten offenen Immobilienfonds einen neuen Rahmen. Mit dem Gesetz wollen die Bundespolitiker die EU-Richtlinie für alternative Anlageklassen (AIFM) umsetzen. Das Gesetz gehört zu den zentralen Bausteinen bei der Verschärfung der Finanzmarktregulierung. Die Abgeordneten des Finanzausschusses regeln dementsprechend auch die Produkte neu. Über den Gesetzesentwurf soll Mitte Mai im Bundestag abgestimmt werden.  Die Bundesregierung schafft damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fonds, die künftig ausnahmslos als Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten sollen. Dazu gehören auch die sogenannten alternativen Investments wie offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Hedgefonds, Private Equity und Spezialfonds für Großanleger.

Offene Fonds sind klassische Investmentfonds. Die Investmentgesellschaft kann beliebig viele Fondsanteile herausgeben, die Sie schon zu relativ niedrigen Anlagebeträgen erwerben und später zum aktuellen Rücknahmepreis wieder verkaufen können. So die jeweilige Anlage ohne großen Aufwand auf verschiedene Unternehmen und Investitionen gestreut und das Risiko von Verlusten minimiert werden.  Doch die offenen Immobilienfonds werden in Zukunft weniger offen sein. Investoren sollen ihr Geld in Zukunft nicht mehr täglich aus den Fonds abziehen können.

Das am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch sieht eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor - auch für private
Investoren. Für Anleger, die bereits Kapital in offenen Immobilienfonds halten, soll es allerdings einen Bestandsschutz geben. Sie dürfen weiterhin bis zu 30 000 Euro im Halbjahr aus ihren offenen Immobilienfonds abziehen. Die einjährige Kündigungsfrist gilt für Kapital, das nach Inkrafttreten des Gesetzes in die Fonds fließt, sowie für neu aufgelegte Fonds. Es geht um die offenen Immobilienfonds, die ohne Liquiditätsprobleme durch die Finanzkrise gekommen sind. Diese sogenannten Publikumsfonds, vor allem aufgelegt für private Anleger, managen noch insgesamt rund 60 Milliarden Euro. Während es für das Altkapital noch einen Freibetrag geben wird, wird neues Kapital der Kündigungsfrist unterliegen. Nichtsdestotrotz bleiben offene Immobilienfonds als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten.

By VL/ Michael Oehme

Donnerstag, 25. April 2013

Michael Oehme: Konfrontation mit der Altersarmut

Das Themen Altersarmut, Rentenloch, sind in aller Munde. Doch der großen Mehrheit der Deutschen fehlt jede Vorstellung von der Höhe ihrer künftigen Rente. 70 Prozent erklären, nicht zu wissen, wie hoch ihre gesetzliche Rente einmal sein wird. Von den vermeintlich aufgeklärten 30 Prozent, gab der Großteil an, dass ihre rente zwischen 51 und 100 Prozent ihres Nettogehalts liegen würde. Ratlos reagierten die Bürger auch auf die Frage, wie viel Geld sie monatlich sparen müssten, um ihren gewohnten Lebensstandard später im Ruhestand halten zu können. 57 % wussten darauf keine Antwort zu geben. Von den Übrigen schätzte die eine Hälfte, dafür unter 150 Euro im Monat zurücklegen zu müssen (23 %) - die andere Hälfte geht von über 150 Euro aus (20 %).

Es ist wichtig sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen, denn wie es scheint, droht den Deutschen eine größere Versorgungslücke als angekommen. Laut einer Studie der Universität Bonn im Auftrag der Vermögensverwaltungsgesellschaft Fidelity müssen Bürger beim Eintritt in den Ruhestand im Durchschnitt rund 87 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens für einen subjektiv auskömmlichen Lebensabend erzielen und nicht nur 70 Prozent, wie bislang angenommen. Für einen Standardrentner seien das 350 Euro im Monat mehr. Damit beträgt die Vorsorgelücke statt bisher angenommen 10 Prozentpunkte 32 Prozentpunkte, bei lückenhafter Erwerbsbiographie sogar 40 Prozentpunkte. Demnach fehlen einem Standardrentner selbst bei lückenloser Erwerbsbiographie künftig jeden Monat 650 Euro. Die Bürger müssen also offensichtlich noch mehr für ihre Altersvorsorge tun. Denn wer kein größeres Vermögen gespart oder ein Erbe zu erwarten hat, ist auf eine ergänzende private oder betriebliche Vorsorge angewiesen, um im Alter seinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Doch die private Altersvorsorge kommt trotz staatlicher Förderung nur schleppend voran...

By VL/ Michael Oehme 

 

Montag, 22. April 2013

In den vergangenen Jahren hat sich das Thema „Umgang mit Google“ immer mehr zur Pflichtaufgabe für Werbeagenturen und Public Relations Unternehmen entwickelt



Friedberg, 15.Februar 2011. Die Gründe hierfür sind schnell gefunden: Nahezu jeder, ob Kunde, Geschäftspartner, Journalist, selbst der Mitarbeiter der Bank bei der Kreditvergabe macht sich im Internet darüber schlau, was es denn über sein „Gegenüber“ zu lesen gibt. Mit einem Marktanteil von nahezu 90 Prozent ist Google dabei die Nummer eins unter den Suchmaschinen, dass diese Bedeutung inzwischen selbst Staaten, wie das Beispiel China zeigt, zum Handeln zwingt, zeigen jüngste Ereignisse. Dabei zeigen unterschiedlichste Untersuchungen, dass Veröffentlichungen im Internet von Lesern nahezu gleichwertig mit sorgfältig recherchierten Beiträgen in Zeitungen und Magazinen gesehen werden. Hierin liegt auch eine gewisse Gefahr, denn ein nicht unerheblicher Teil findet anonym statt, oftmals verschwimmen Fakten, Meinungen, Unterstellungen. Einige nutzen das Internet und auch hier vorrangig die Suchmaschine Google, um Personen und Firmen gezielt zu diskreditieren, so beispielsweise über Foren oder Blogs. Von den einen als die Krone der Schöpfung in Sachen Meinungsfreiheit gefeiert, sehen hier andere ernstzunehmende Gefahren erwachsen, zumal Google bzw. die immer häufiger genutzten Bereiche Social Network Marketing auch ganz massiv in unser Privatleben Einzug gehalten hat. Will man Google verstehen, muss man seine Systematik nachvollziehen. Google nutzt ein gewisses Ranking von Internetseiten und Informationen und bewertet hier neben formalen Aspekten und der Häufigkeit von so genannten Schlüsselbegriffen (Keywords) insbesondere die Dichte der Verlinkungen, die so genannte Popularity. Diese bewertet, wie viele andere Seiten auf die beispielsweise eigene Website verweisen. Dieser Ranking-Algorithmus wurde von Google eingeführt, ist inzwischen auch bei anderen Suchmaschinen weitestgehend Standard und wurde schon oft hinterfragt, aber nach unserer Kenntnis noch nie ganz durchschaut. Neben der Zahl der Links, die dabei auf die eigene Seite verweisen, wird zudem bewertet, wie gut denn die Seiten selbst verlinkt sind, die auf die eigene Seite verweisen. Je stärker also die Freunde, die einem helfen, umso besser. Das ist wie in der Schule oder im richtigen Leben. Google bemisst also – genau betrachtet – die Bedeutung von Seiten und hierum, also um das Thema Google-Optimierung hat sich eine ganze Industrie entwickelt, die ein Zusammenspiel von Software-Entwicklern, Grafikern und Textern benötigt. Dabei kann Google übrigens nur Links auf Seiten zählen, die es in seinem eigenen Speicher gesammelt hat. 

Wer also seine Internetseite optimieren möchte, sollte etwas Geduld mitbringen.

Freitag, 19. April 2013

Michael Oehme: Neue Einstellung der Anleger


Für die Studie im Auftrag von Legg Mason hat das internationale Markt- und Meinungsforschungsinstitut Northstar im ersten Quartal 2012 insgesamt rund 3000 Investoren zu ihrem Anlageverhalten in 13 Ländern befragt – darunter auch 200 deutsche Anleger. Die Anlegerstudie zeigt unerwartete Vorlieben deutscher Anleger, wenn es um regelmäßige Erträge geht. Und nebenbei bestätigt sie aber auch ein paar alte Klischees – und zwar nicht nur deutsche. Insbesondere geht es um das so genannte Income-Investing, bei dem Anleger auf stetige, stabile Erträge aus sind. Die Vorliebe deutscher Investoren für Immobilien ist besonders hoch, allerdings für vermietete. Drei von vier Anlegern halten es für einen guten Zeitpunkt, jetzt ein solches Objekt zu kaufen. Allerdings wollen lediglich 19 Prozent in den kommenden zwölf Monaten auch konkret zuschlagen.

In Bezug auf Aktien offenbaren die Deutschen einmal mehr einen Zwiespalt: Einerseits halten es 59 Prozent der Befragten für die richtige Zeit, sich ein paar Aktien zu kaufen. Bei 33 Prozent stehen sie allerdings tatsächlich auf der Einkaufsliste. Hier bestätigt sich wieder die deutsche Angst vor Aktien.

Eher ungewöhnlich ist, welche Ziele die Deutschen mit ihren Income-Anlagen verfolgen. Lediglich 24 Prozent sind darauf aus, ihre Risiken zu senken. 14 Prozent wollen Kursschwankungen von Aktien gering halten. Ist die Investmentbranche mit ihren risikosenkenden Total-Return-Produkten in die falsche Richtung gelaufen? Das will Dahmann nicht gleich annehmen.  Die beiden wichtigsten Anlageziele sind übrigens Vermögensschutz (60 Prozent) und Vermögenszuwachs (58 Prozent).

Insgesamt lässt sich feststellen, dass Europa bei den Befragten durchweg eine beliebte Anlageregion ist. Allgemein kulturelle Klischees über Beziehungen bestätigen sich: So mögen beispielsweise französische Anleger keine britischen Anlagen und umgekehrt. Die Amerikaner investieren dagegen sehr wohl im Königreich, weniger in Russland. Und die Deutschen bevorzugen die räumliche Nähe Europas und generell lieber Industrienationen als Schwellenländer.

Die Umfrage bestätigt die gestiegene Bereitschaft der Deutschen, künftig im Ausland anzulegen. Sie spricht dafür, die globalen Chancen zum Erzielen von Income stärker für Investoren zugänglich zu machen. Dazu zählen auch – aber nicht nur – globale Aktien-Income-Strategien. Der Trend des sogenannten Income-Investings, der sich in Ländern wie China und Singapur schon länger abzeichnet, scheint nun auch nach Deutschland überzuschwappen. Demnach finden es 61 Prozent der befragten Deutschen wichtig, in Finanzprodukte mit regelmäßigen Erträgen zu investieren. In China (88%), Singapur (90%) und Italien (91%) sind die Anhänger solcher Produkte sogar noch stärker vertreten.

Mehr als jeder Dritte (38%) der befragten Deutschen gab an, dass diese Art des Investierens heutzutage noch wichtiger sei als vor fünf Jahren. Deutsche Anleger nutzen Kapitalanlagen mit laufenden Erträgen hauptsächlich zum Vermögensschutz und zum Vermögensaufbau, aber auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Insbesondere Immobilien sind im Rahmen des Income-Investings bisher bei deutschen Investoren (39%) ein beliebtes Anlagevehikel. An zweiter Stelle rangieren Income-Aktienfonds und klassische Garantieprodukte (je 32%).
 
By VL/ Michael Oehme

Donnerstag, 11. April 2013

Michael Oehme: Algen – Die Zukunft beginnt hier



Spirulina und Chlorella –für vieles Einsatzbereit, von Florian Fritsch, FG.de
Kaum zu glauben, aber wahr, hier handelt es sich um zwei Arten der Reinzuchtformen der Alge. Unterschätzen sollte man das älteste Lebewesen der Erde nicht, denn in den unterschiedlichsten Gebieten findet sie Ihren Einsatz.  Im Rahmen einer Weiterbildungsreihe von Juristen und Technikern werden aktuell Fragen der Ökologie und Ökonomie im Bereich Umweltschutz, erneuerbarer Energien diskutiert. Florian Fritsch hat weltweit Projekte konzipiert, deren Umsetzung geleitet und er gilt als Pionier der Mobilität.
Notwendig für Algenwachstum sind CO2, Wasser, Nährstoffe, Sonnenlicht und konstante Wärmezufuhr. Sind diese Voraussetzungen gewährleistet, so kann die gewonnene Algenmasse als Nahrungsmittel, hochwertiges Tierfutter, Nahrungsergänzungsmittel, Biomasse für Biodiesel, Biogas und Strom und als hochreine Nährstoffe für die Kosmetik- und Pharmaindustrie genutzt werden.
Algen für ein langes Leben
Je nach Art der Alge werden auf unterschiedliche Inhaltsstoffe Wert gelegt. Beliebt ist beispielsweise die Chlorella vulgaris mit ihrem hohem Nährstoff- und Chlorophyllgehalt und entgiftende Wirkung bei Fastenkuren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Die Süßwasseralge Spirulina wird für einige Bioprodukte als nährstoffreiche Zutat, bei zum Beispiel Teigwaren und Getränkepulvern, verwendet.
Abgesehen davon sind alle Algenarten reich an Vitaminen, Pflanzeneiweiß, Mineralstoffen, Spurenelementen, ungesättigten Fettsäuren und den acht essenziellen Aminosäuren.
Erfolgreicher Produktionsstandort Deutschland
Angebaut und gezüchtet werden die Mikroalgen in Indoor- Mikroalgenproduktionsanlagen, Reinanlagenzucht in industrieller Modulbauweise, wie zum Beispiel in Bassum und in Essen in Niedersachsen. Die technischen Möglichkeiten sind herausragend. Um die Reinzucht zu gewährleisten und die Umweltbedingungen zu kontrollieren, werden die Indoor- Reinzuchtanlagen stark bevorzugt. Dazu werden Gewächshäuser umfunktioniert, damit die ausgewählten „Elite- Algen“, die zuvor im Labor gezüchtet wurde dann in Modulbauweise in Schlauch-Inkubatoren zur Produktion angesiedelt wird. Die weitere Zucht findet in Algenmodulen statt. Die Mikroalgen vermehren sich prächtig und zu optimalen günstigen Bedingungen in diesen Schlauch-Inkubatoren. Diese Folien sind Lebensmittelgerecht und können je nach Verwendungszweck als Mehrschichtfolien mit Farbfilter oder Strukturfolien variieren. An Forschung und Entwicklung  sowie Aufbau und Umsetzung der Reinalgenzuchtanlagen sind zahlreiche verlässliche Unternehmen beteiligt, wie z.B. Schumann & Schumann GmbH, ÖPAG, Dreischtrom UG und die Energiestrategen GmbH. Die Bedingungen für den Produktionsstandort sind optimal, der weitere Ausbau mit weiteren Investitionen steht an, Forschung und Entwicklung arbeiten weiterhin an Optimierungskonzepten.
Weitere Verwendung und Marktchancen
Ob als Perlen, Pulver, Presslinge, Tabletten oder als Zusatzsoff in Lebensmitteln, Tiernahrung, Kosmetika und Pharmazeutika oder als Biomasse für regenerative Energien, die Kultivierung der Alge nimmt stetig an Bedeutung und Einsatzbereichen zu. Geistiger Vater ist der Unternehmer Cordes, der darauf aufmerksam macht, dass erstens ganz klar betont werden muss, dass die Algenproduktion nicht in Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Produktionsflächen steht. Zweitens, dass die Möglichkeiten der CO2 Reduktion durch Algen realisierbar ist, denn das bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen entstehende CO2 kann nutzbringend und dabei klimaschonend verwendet werden.

Drittens, bietet diese Branche viel Kapazität für Ideen und Entwicklungen für die Zukunft. Bereits heute werden eine Tonne Biomasse täglich zur Versorgung mit Nahrungsergänzungsmitteln produziert. Abzuwarten ist, welche Kräfte die Freunde von Spirulina und Chlorella noch zu bieten haben.

V.i.S.d.P.:
Florian Fritsch
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Kontakt:
Energiestrategen GmbH
Budapester Straße 39
10787 Berlin

Tel: 030-26 39 53 73


Erneuerbare oder regenerative Energie stammt aus nachhaltigen Quellen wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Biomasse und Geothermie. Die Energiestrategen GmbH steht für Unabhängigkeit, bündelt Aktivitäten, engagiert sich in Energieprojekten im Inland sowie im europäischen Ausland und unterstützt somit die Integration der erneuerbaren Energien in die Energiemärkte. Weitere Informationen unter www.energiestrategen-gmbh.de

Mittwoch, 10. April 2013

Michael Oehme: Stabilisierung des Solarmarktes


Die neusten Zahlen des amerikanischen Solar-Unternehmens First Solar sind veröffentlicht und überraschen Analysten des Energiemarktes, da der Gewinn je Aktie deutlich höher ausfällt als angenommen.
Vor allem die Konkurrenz aus China und der damit einhergehende Preisdruck belasten die Deutschen Photovoltaik-Unternehmen. Auch First Solar musste in jüngster Zeit Kursrückgänge auf den Aktienmärkten verkraften. Der Kurs der US-Firma sank von knapp 40 Punkten Anfang 2012 auf rund 10 Punkte Mitte letzten Jahres. Seither hat sich der Kurs jedoch wieder erholt und stand jüngst bei rund 20 Punkten. Nach der Veröffentlichung der aktuellen Unternehmenszahlen schoss der Kurs um 45 Prozent auf knapp 30 Punkte nach oben. First Solar ist der größte Photovoltaik-Konzern der USA. Das Unternehmen plant derzeit mit einem Umsatz von bis zu 4 Milliarden Dollar (ca. 3 Milliarden Euro). Zum Vergleich: Solarworld erwirtschaftete 2011 noch gut 1 Milliarde Euro. In den ersten drei Quartalen 2012 fiel der Umsatz auf knapp 470 Millionen Euro. Das Unternehmensergebnis (EBITA) betrug im selben Zeitraum fast -190 Millionen Euro. First Solar rechnet mit einem Gewinn je Aktie von 4 bis 4,50 Dollar. Analysten waren von ca. 3,50 Dollar ausgegangen. Langfristig strebt First Solar eine Gewinnmargen zwischen 20 und 30 Prozent an.

Als Gründe für die guten Unternehmenszahlen werden die Übernahme der japanischen Solar-Firma Tetrasun, der Bau der Großkraft-Anlage “Desert Sunlight” in Kalifornien sowie eine Stabilisierung des Solarmarktes genannt. Mit den positiven Zahlen hebt sich First Solar vom Markt ab, weckt jedoch auch Hoffnung bei anderen Solar-Herstellern, denn die Zahlen zeigen, dass auch Solar-Unternehmen in westlichen Ländern durchaus noch profitabel wirtschaften können. Trotz der Konkurrenz aus China.

By VL/ Michael Oehme

Dienstag, 9. April 2013

Michael Oehme: Neue Gesetze für Finanzanlagenvermittler


Ab dem 1.1.2013 gelten neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler.
Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie zuverlässig und sachkundig sein. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder durch den Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation § 4 FinVermV. In der Sachkundeprüfung muss der Antragsteller  nachweisen, "dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzen", so § 34 f Abs. 2 Nr. 4. Bisher haben jedoch lediglich knapp 5000 Vermittler ihre Zulassung zum Vertrieb geschlossener Fonds beantragt.

Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden. Durch eine schärfere Produktregulierung, erhöhte Vertriebsanforderungen und einer Erleichterungen bei der Prospekthaftung will man die Informationsbasis für Investmententscheidungen erweitern. Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) sollten künftig nicht nur vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein, um den geänderten Prüfungsmaßstäben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu entsprechen. Die bei der Aufsicht einzureichenden Unterlagen müssten zudem Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen erlauben (Angaben über einschlägige Vorstrafen). Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung von Kurzinformationsblättern vor, durch die Anlegerinnen und Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informiert werden sollen. Die neue Pflicht eines Emittenten von Vermögensanlagen zur Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erhöhe die Verlässlichkeit der Angaben zu seiner wirtschaftlichen Situation.

Die so genannten „freien“ (gewerblichen) Vermittler von Graumarktprodukten („Finanzanlagenvermittler“) bleiben unter der Aufsicht der Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder. Die Gewerbeaufsichtsbehörden sollen auch weiterhin für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis zuständig sein. Jedoch müssten Finanzanlagenvermittler künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Voraussetzung für eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler sei zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die Eintragung in dem bereits für Versicherungsvermittler geführten öffentlichen Vermittlerregister. Außerdem hätten die Vermittler künftig strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Dadurch soll ein den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechendes Anlegerschutzniveau sichergestellt werden.

Montag, 8. April 2013

Michael Oehme: Aktuelle Interpretationen zur AIFM-Umsetzung für unternehmerische Beteiligungen



Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) bereitet seit Monaten vielen Marktteilnehmern Kopfzerbrechen, da die Vorbereitungszeit – das Gesetz soll ab Juli dieses Jahres in Kraft treten – vor dem Hintergrund recht kurz ist, dass noch nicht alle Details bekannt sind. Nun liegen erste Anwendungsschreiben bzw. Ergebnisprotokolle von Arbeitskreisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor, die deutlich zur Klarheit beitragen. Zwar handelt sich dabei noch um Entwürfe bzw. Diskussionsvorschläge, dennoch geben sie eine erkennbare Richtung vor - die Planungssicherheit erhöhen. Das KAGB-E soll dabei einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für offene und geschlossene Fonds in Deutschland schaffen, das sich ebenfalls an europäischen Vorgaben orientiert. Hierzu wurde eine Vielzahl von neuen Begriffen und Definitionen eingeführt, die es nun mit Leben zu füllen gilt, was genaue Begriffsdefinitionen unverzichtbar macht.
Eingeführt bzw. neu definiert wurde beispielsweise der Begriff des Investmentvermögens, als kollektives Anlagevehikel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage. Hierzu führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem aktuellen Schreiben unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zum AIFM- Umsetzungsgesetz vom 12. Dezember 2012 auch so in Kraft treten lässt, aus, dass unter Investmentvermögen in diesem Sinne „ jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist“, zu verstehen ist.
Diese Negativabgrenzung ist besonders vor dem Hintergrund interessant, als das Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht recht konkrete Beispiele nennt. Danach handelt es sich im gewählten Beispiel für den Immobilienbereich beim Betrieb einer Immobilie (zum Beispiel eines Hotels oder eine Pflegeeinrichtung) um eine operative Tätigkeit. Auch Projektentwicklungen (Konzeption, Ankauf, Entwicklung der Immobilie und deren Verkauf) wären demnach generell operative Tätigkeiten. „Dagegen stellen der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwaltung sowie der Verkauf von Immobilien keine operativen Tätigkeiten dar“, (worunter wir klassisch Bestandshaltungsfonds verstehen), so die deutsche Finanzaufsicht. Ähnliche Beispiel werden für andere Anlageklassen benannt, so aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.
Für den Bereich der geschlossenen Fonds scheint diese Vorgehensweise folgerichtig, zumal die Rechtsform der gewählten Anlageform für die Akquise von Anlegerkapital für gemeinsame Anlagen bei der Beurteilung der AIFM-Pflicht weitestgehend nebensächlich ist und die geschlossene Fondsbranche eben durch die oben aufgezeigte Form von Bestandshaltungsfonds dominiert wird. Denn anderenfalls müsste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht künftig jede Form der gewerblichen Refinanzierung von Unternehmen entsprechend den Vorgaben der AIFM bzw. des Umsetzungsgesetzes prüfen und bewerten, was einen enormen Aufwand für beide Seiten nach sich ziehen würde. Für Anbieter von Beteiligungsmodellen, die nunmehr gegebenenfalls nicht unter die AIFM-Richtlinie fallen, sollte dies nicht als Freibrief verstanden werden. Sie werden sich im Hinblick auf die Qualität gegenüber den Anbietern behaupten müssen, die AIFM-konforme Produkte anbieten. Ihnen ist dringend anzuraten, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung die positiven Aspekte - beispielsweise für mehr Transparenz - umzusetzen.
 By Michael Oehme

Freitag, 5. April 2013

Michael Oehme: Denkmalschutz - Entwicklung „Segen zur Erhaltung“


Kirchliche Denkmalpflege - nicht nur für Gotteshäuser

Das Gemeindezentrum von Immendingen-Ippingen in Baden-Württemberg ist ein Stück lebendige Geschichte. Das ehemalige Pfarrhaus wurde bereits 1721 errichtet und befindet sich dank behutsamer Sanierungsarbeiten in einem weitgehend original getreuen Zustand. Was für einen Segen, denn in Zeiten klammer Kassen ist dies keine Selbstverständlichkeit und ein wirklich sensibles Thema, sowohl für die Kirchen- wie auch politische Gemeinde.

Zukunft dank Zusammenhalt

Wer auf dem leicht knarzenden Fußboden steht und die reiche Innenausstattung bewundert, ahnt nicht, dass das Gebäude noch vor wenigen Jahren vom Abriss bedroht war. Nachdem der letzte Pfarrer ausgezogen war, stand das Haus leer und die Kirchengemeinde sah sich außerstande, auch weiterhin die für die Erhaltung des denkmalgeschützten Baus benötigten Mittel aufzubringen. Ein Abbruch wurde jedoch von der baden-württembergischen Denkmalbehörde abgelehnt. Schließlich gelang es, mit Hilfe   von mehreren Stiftungen sowie Mitteln des Landes Baden-Württemberg die Finanzierung für eine umfassende Sanierung zu sichern. Als Gemeindezentrum erhielt das Gebäude eine neue Aufgabe und ermöglicht den Besuchern somit auch in Zukunft einen unverfälschten Blick in die Vergangenheit.

Leerstand wirkt bedrohend

Eric Mozanowski weist darauf hin, dass die kirchliche Denkmalpflege ein viel breiteres Spektrum bereit hält, dass auf keinen Fall vergessen nicht außer Acht gelassen werden sollte: „Wer beim Thema Kirche und Denkmalschutz ausschließlich an prunkvolle Gotteshäuser denkt, der vergisst, dass sich neben den Kirchengebäuden auch noch unzählige weitere Gebäude und Liegenschaften im Besitz der Kirche befinden. Viele von ihnen stehen unter Denkmalschutz und besitzen einen ungemeinen kulturhistorischen Wert. Ähnlich wie das ehemalige Pfarrhaus von Immendingen-Ippingen stehen nicht wenige davon leer und sind akut vom Verfall bedroht.“

Als Eigentümer ist die Kirche per Gesetz dazu verpflichtet, für die Erhaltung dieser Gebäude Sorge zu tragen. Die Jahr für Jahr geringer ausfallenden finanziellen Mittel, die durch die Landesregierungen bereitgestellt werden, sowie die aufgrund des demographischen Wandels verminderten Kirchensteuereinnahmen erlauben jedoch nur die Instandhaltung oder Sanierung ausgewählter Objekte. Weniger prestigereiche, aber historisch genauso wertvolle Gebäude bleiben da häufig unbeachtet und gehen teilweise für immer verloren. Nötig ist daher ein umfassendes Konzept, in dem verstärktes politisches Engagement sowie kirchliche und private Initiativen Hand in Hand gehen, um kirchliche Kulturgüter zu erhalten. Deren Bedeutung geht weit über den sakralen Aspekt hinaus. Vielmehr handelt es sich um gesamtgesellschaftlich relevante Bauwerke, die zum kulturellen Erbe unseres Landes gehören.

Eric Mozanowski: „Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die permanente Nutzung eines Gebäudes die beste Weise, Gebäude nachhaltig im Baubestand zu sichern. Deshalb ist hier akutes Umdenken gefordert. Kirchliche Denkmäler, dazu zählen neben den Gotteshäusern eben viele weitere Gebäude, die künftig nicht mehr ihrem ursprünglichen Bestimmungszweck dienen können müssen zur Umnutzung frei gegeben werden können.  Im Zuge der Umnutzung kommt es zu Veränderungen an der Bausubtanz, damit das Gebäude dem neuen Nutzungszweck auch sachgerecht dienen kann, aber ansonsten würde durch das Leerstehen der Zerfall vorprogrammiert sein. Der Großteil der Umnutzungsmaßnahmen unterliegt der Aufsicht der Denkmalschutzbehörden und gewährleistet somit eine gewisse Sicherheit, was unter die Denkmalpflege und Sanierung fällt.“

Kontakt:
Eric Mozanowski
e.mozanowski@estavis.de

Donnerstag, 4. April 2013

Michael Oehme: Hollande in Erklärungsnot


Frankreichs Staatschef François Hollande gerät so langsam in Bedrängnis: Der Finanzminister seines früheren Wahlkampfteams ist einem Medienbericht zufolge Aktionär von zwei Offshore-Firmen auf den Kaiman-Inseln. Jean-Jacques Augier habe 2005 über seine Finanzholding Eurane zusammen mit weiteren Aktionären das Unternehmen International Bookstores gegründet, das in dem bekannten Steuerparadies ansässig sei, berichtete die französische Tageszeitung "Le Monde" am Donnerstag. Drei Jahre später habe er auf den Kaiman-Inseln eine weitere Offshore-Firma gegründet.

Die Enthüllung ist Teil einer großangelegten Recherche mehrerer renommierter Zeitungen - darunter der "Süddeutschen Zeitung" - über Geschäfte in Steueroasen. Laut "SZ" stellte eine anonyme Quelle dem in Washington ansässigen Internationalen Konsortium für investigative Journalisten (ICIJ) 2,5 Millionen Dokumente zur Verfügung, in denen 130.000 Personen aus mehr als 170 Ländern aufgeführt sind. Die Zeitung spricht vom "größten Datenleck in der Geschichte". Es zeige, wie "Reiche und Kriminelle" große Vermögen versteckten. Der Datensatz deckt demnach zehn Steueroasen ab.

Augier, der Schatzmeister für Hollandes Präsidentschaftswahlkampf 2012 war, bestätigte "Le Monde" die Beteiligung an den beiden Firmen. Er betonte aber: "Nichts ist illegal". Er habe zudem "weder ein eröffnetes persönliches Bankkonto auf den Kaiman-Inseln, noch direkte persönliche Investitionen in diesem Territorium", sagte Augier "Le Monde".

Die Affäre bringt Hollande in Bedrängnis. Er hatte im Wahlkampf eine "vorbildliche" Republik versprochen. Die Opposition will unter anderem wissen, seit wann Hollande von Cahuzacs heimlichem Konto wusste. Der Präsident beteuert, dies erst am Dienstag erfahren zu haben, als Cahuzac die Existenz des Kontos gegenüber Untersuchungsrichtern und in einer schriftlichen Erklärung einräumte.

By Michael Oehme

Mittwoch, 3. April 2013

Michael Oehme: Pferdefleisch beeinflusst Börse





Wer meint, der Skandal um die missbräuchliche Verwendung von Pferdefleisch sei reine "Geschmacksache", täuscht. Kaum in der Presse bekanntgemacht, durchstöberten Experten die Aktienmärkte und schauten nach potentiellen Pferdeverarbeitern. Prompt erwischte es Nestle als größten Lebensmittelkonzern der Welt, der in Verdacht steht, ebenfalls Pferdefleisch verarbeitet, zumindest deren Verwendung akzeptiert zu haben. Dies bekanntermaßen ohne Hinweis auf den Verpackungsangaben. Betrachtet man den Skandal etwas emotionsloser, geht es mehr um die fehlende Auszeichnung als um die Tatsache an sich, dass hierzulande wie in anderen Ländern Pferdefleisch verkonsumiert wird. So wurden in Deutschland in 2012 rund 11.500 Pferde geschlachtet, was rund 3000 Tonnen Pferdefleisch ergab. Im Vergleich: Im gleichen Zeitraum verarbeiteten die Schlachter rund 58 Millionen Schweine mit 5,4 Millionen Tonnen Fleisch. Die größten "Pferdeliebhaber" in Europa sind dabei die Italiener. Sie essen knapp 900 Gramm pro Jahr. In Deutschland sind es – zumindest wissentlich – nur 100 Gramm. Viele wissen dabei nicht, dass das ursprüngliche Rezept des Rheinischen Sauerbratens Pferdefleisch als Basis hatte. Vielleicht deshalb die starke Würzung. Michael Oehme