Eine Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hatte
Anfang Juni gezeigt, dass sich insgesamt 25.305 Berater als Finanzanlagenvermittler
registrieren ließen. Finanzanlagenvermittler mussten sich nämlich bis 1. Juli
um eine neue Zulassung für ihr Geschäft kümmern. Andernfalls dürfen sie ihre
Kunden nicht mehr beraten oder ihnen Fonds verkaufen. Anfang Juli endete die
Übergangsfrist, die seit Anfang dieses Jahres lief. Nun ist die Zahl
der registrierten Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung auf
über 30.000 gestiegen. Eine Erlaubnis erhält nur, wer
geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen
Sachkundenachweis vorlegen kann. Auch regelmäßige Prüfberichte sind künftig
Pflicht.
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