Montag, 20. Januar 2014

PR-Michael Oehme: Baukreditzinsen: Berechnung reine Spekulation?


Die Angaben zum effektiven Zins sind nicht mehr transparent. Eine Unsicherheit der Verbraucher und eine Wettbewerbsverzerrung sind das Ergebnis der jetzt umgesetzten EU-Verbraucherkredit-Richtlinie. Es gab einmal eine Zeit, da waren die Dinge klarer: Wer eine Immobilie finanzieren wollte und sich über die Kosten informierte, konnte sich an eine klare Linie halten. Im „anfänglichen effektiven Jahreszins“ waren für die Dauer der Zinsfestschreibung die Zinsbelastung, die Kosten für den Abschluss und die Verwaltungskosten des Kreditvertrags enthalten. Das heißt: Für die ersten Jahre seiner Finanzierung wusste ein Verbraucher sicher, wie hoch seine tatsächliche monatliche Kostenbelastung ist und konnte die Angebote direkt vergleichen. Seit Mitte 2010 hat sich in diesem Fall einiges geändert, leider zum Nachteil für den deutschen Verbraucher. Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie ist  in deutsches Recht umgesetzt worden, für den Verbraucher hat sich die Intransparenz erhöht.

Seit der Reform muss für ein Angebot auch berücksichtigt werden, wie hoch die Belastung bis zur Tilgung ausfällt. Da aber niemand weiß, wie hoch die Baukreditzinsen sich binnen der nächsten Jahre entwickeln, ist jede weitere Berechnung reine Spekulation. Nur wenige Banken berechnen das Zukunftsszenario seriös mit den Durchschnittswerten der Vergangenheit. Verbraucher könnten somit bei zu niedrigen Prognosen einen Wettbewerbsvorteil annehmen, der real nicht vorhanden ist.

Diese Regelungslücke wird von allen Branchenteilnehmern kritisiert, die sich mehr Klarheit für ihre Kunden wünschen. Der derzeitige Zustand biete genau das Potential für Wettbewerbsverzerrungen, die den Kunden erspart werden sollten. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Angebot über die Laufzeit von 25 Jahren berechnet, berücksichtige der auf die komplette Kreditlaufzeit berechnete Effektivzins nicht, dass ein Kunde nach fünf Jahren die Bank wechseln könne, ohne dass für ihn eine Vorfälligkeitsentschädigung anfalle.

Auch mehrere Verbraucherzentralen fordern, sich des Themas noch einmal anzunehmen. „Die Verbraucher machen ihre Kreditentscheidung davon abhängig, was in einem mehrseitigen Schrieb drinsteht, und blicken überhaupt nicht mehr durch“, so die Meinung von  Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie hat die Angebote für eine Immobilienfinanzierung unvergleichbar gemacht. „Der Verbraucher muss eine Größe haben, an der er sich orientieren kann, wenn der Effektivzins nicht mehr aussagekräftig ist.“ Die jüngst neu gebildete große Koalition hat den Verbraucherschutz jetzt dem Bundesjustizministerium zugeordnet. Schön wäre es, wenn sie sich das Thema in dieser Legislaturperiode mal vornehme. Die jetzt schon in der Kritik stehenden Berechnungen einiger Banken überprüft nun erst einmal das Wirtschaftsministerium.

1 Kommentar:

  1. Alles, was die Berechnung nach der Zinsfestschreibung betrifft, ist doch reine Spekulation. So haben sich früher schon einige Versicherungsgesellschaften einen Wettbewerbsvorteil geschaffen, indem sie die prognostizierte Überschussbeteiligung künstlich nach oben gerechnet haben. Genau dem sollte doch Abhilfe geschaffen werden. Nun wird es Dank der EU Richtlinien bei Baufinanzierungsberechnungen auch noch Pflicht? Na, dann Prost Mahlzeit!

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