Die Angaben zum effektiven Zins sind nicht mehr transparent.
Eine Unsicherheit der Verbraucher und eine Wettbewerbsverzerrung sind das
Ergebnis der jetzt umgesetzten EU-Verbraucherkredit-Richtlinie. Es gab einmal eine Zeit, da waren die Dinge klarer: Wer eine
Immobilie finanzieren wollte und sich über die Kosten informierte, konnte sich
an eine klare Linie halten. Im „anfänglichen effektiven Jahreszins“ waren für
die Dauer der Zinsfestschreibung die Zinsbelastung, die Kosten für den
Abschluss und die Verwaltungskosten des Kreditvertrags enthalten. Das heißt:
Für die ersten Jahre seiner Finanzierung wusste ein Verbraucher sicher, wie
hoch seine tatsächliche monatliche Kostenbelastung ist und konnte die Angebote
direkt vergleichen. Seit Mitte 2010 hat sich in diesem Fall einiges geändert,
leider zum Nachteil für den deutschen Verbraucher. Die
EU-Verbraucherkredit-Richtlinie ist in
deutsches Recht umgesetzt worden, für den Verbraucher hat sich die Intransparenz
erhöht.
Seit der Reform muss für ein Angebot auch berücksichtigt
werden, wie hoch die Belastung bis zur Tilgung ausfällt. Da aber niemand weiß,
wie hoch die Baukreditzinsen sich binnen der nächsten Jahre entwickeln, ist
jede weitere Berechnung reine Spekulation. Nur wenige Banken berechnen das
Zukunftsszenario seriös mit den Durchschnittswerten der Vergangenheit. Verbraucher
könnten somit bei zu niedrigen Prognosen einen Wettbewerbsvorteil annehmen, der
real nicht vorhanden ist.
Diese Regelungslücke wird von allen Branchenteilnehmern kritisiert,
die sich mehr Klarheit für ihre Kunden wünschen. Der derzeitige Zustand biete
genau das Potential für Wettbewerbsverzerrungen, die den Kunden erspart werden
sollten. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Angebot über die Laufzeit von 25
Jahren berechnet, berücksichtige der auf die komplette Kreditlaufzeit
berechnete Effektivzins nicht, dass ein Kunde nach fünf Jahren die Bank
wechseln könne, ohne dass für ihn eine Vorfälligkeitsentschädigung anfalle.
Auch mehrere Verbraucherzentralen fordern, sich des Themas
noch einmal anzunehmen. „Die Verbraucher machen ihre Kreditentscheidung davon
abhängig, was in einem mehrseitigen Schrieb drinsteht, und blicken überhaupt
nicht mehr durch“, so die Meinung von Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale
Bremen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie hat die Angebote für eine Immobilienfinanzierung
unvergleichbar gemacht. „Der Verbraucher muss eine Größe haben, an der er sich
orientieren kann, wenn der Effektivzins nicht mehr aussagekräftig ist.“ Die jüngst
neu gebildete große Koalition hat den Verbraucherschutz jetzt dem
Bundesjustizministerium zugeordnet. Schön wäre es, wenn sie sich das Thema in
dieser Legislaturperiode mal vornehme. Die jetzt schon in der Kritik stehenden
Berechnungen einiger Banken überprüft nun erst einmal das
Wirtschaftsministerium.
Alles, was die Berechnung nach der Zinsfestschreibung betrifft, ist doch reine Spekulation. So haben sich früher schon einige Versicherungsgesellschaften einen Wettbewerbsvorteil geschaffen, indem sie die prognostizierte Überschussbeteiligung künstlich nach oben gerechnet haben. Genau dem sollte doch Abhilfe geschaffen werden. Nun wird es Dank der EU Richtlinien bei Baufinanzierungsberechnungen auch noch Pflicht? Na, dann Prost Mahlzeit!
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